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  • · Fachbeitrag · Brandschutzplanung

    Besondere Leistungen im Brandschutz - In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf ein Zusatzhonorar

    von Dipl.-Ing. Matthias Siemon, Braunschweig

    | Leistungen in der Brandschutzplanung können Besondere Leistungen sein. Das hat der BGH jüngst klargestellt - und allgemeine Aussagen dazu getroffen, wann er die Voraussetzungen für eine Besondere Leistung als erfüllt ansieht. Höchste Zeit deshalb, die BGH-Entscheidung auf typische Fälle des Tagesgeschäfts „abzuklopfen“. |

    Die BGH-Entscheidung als Ausgangsbasis

    Laut BGH liegen Besondere Leistungen vor (BGH, Urteil vom 26.1.2012, Az. VII ZR 128/11; Abruf-Nr. 120669; WIA 4/2012, Seite 3), wenn

    • es sich um fachübergreifende Leistungen des baulichen, anlagentechnischen und betrieblich-organisatorischen Brandschutzes handelt bzw.