· Fachbeitrag · Green Building
Zertifizierung nach DGNB - Empfehlungen zur Honorarvereinbarung und Haftungsminimierung
von RA Dr. Marc Steffen, Kanzlei Leinemann & Partner, Berlin
| Vor allem institutionelle Anleger und Auftraggeber investieren immer häufiger in Gebäude, die ein Green Building-Label tragen. Planungsbüros, die bei der Zertifizierung mitwirken sollen, haben wir in der Mai-Ausgabe Empfehlungen zur Vertragsgestaltung unterbreitet. Nachfolgend geht es um die leistungsgerechte Honorarvereinbarung und die Minimierung von Haftungsrisiken für den Fall, dass das angestrebte Zertifika doch nicht erreicht wird. |
Empfehlungen zur Honorarvereinbarung
Mitwirkungsleistungen bei der Zertifizierung sind jedenfalls zum Teil vom Geltungsbereich der HOAI 2009 nicht umfasst. Sie stellen Besondere Leistungen dar. In der Praxis kommen insbesondere zwei Arten von Honorarvereinbarungen in Frage, nämlich
- 1. ein Zeit- bzw. Stundenhonorar oder
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