· Fachbeitrag · Grundleistungen
Muss man im Rahmen der Lph 5 Alternativvorschläge ausführender Betriebe prüfen?
| Muss ein Planungsbüro im Rahmen der Lph 5 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude auch die baufachliche Machbarkeit von Alternativvorschlägen prüfen, die z. B. im Zuge der Lph 7 bei Ausschreibungen von Anbietern vorgelegt werden? Diese Leserfragen betreffen insbesondere Planungsbüros, die nur bis zur Lph 5 beauftragt sind. |
Wie weit reichen die Grundleistungen des Objektplaners?
Um die Antwort zu geben, muss man in die Grundleistungen der Lph 5 blicken. Prinzipiell gilt: Die Lph 5 betrifft die Ausführungsplanung auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Ist die Ausführungsplanung mangelfrei und vollständig, dann sind infolge der Tätigkeiten der ausführenden Unternehmen nur noch folgende Teilleistungen zu erbringen:
- Grundleistung 5e): Fortschreiben der Ausführungsplanung aufgrund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung.
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