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  • 24.02.2022 · Nachricht · Haftung

    Wie ist die Haftung in Fällen der Doppelkausalität?

    | Liegt sowohl ein Planungs- als auch ein Ausführungsfehler vor, die beide anteilig ursächlich für einen Schaden sind, haften Planer und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch für den Schaden. Liegt eine solche Doppelkausalität vor, kann der Bauunternehmer dem Auftraggeber das planerische Verschulden nicht anspruchsmindernd entgegenhalten, weil das Planungsverschulden für das Ausführungsverschulden nicht (mit-)ursächlich geworden ist. Das hat das OLG Stuttgart klargestellt. |