· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Aus aktuellem Anlass: Kosten von Anfang an gut steuern und Haftungsrisiken minimieren
| Das Thema Kosten ist noch bedeutender geworden als es schon immer war. In der Praxis ist zu beobachten, dass Auftraggeber vermehrt die Planer mit Mangelvorhalten konfrontieren, um aus Projekten „schmerzfrei“ aussteigen oder sie verschieben zu können. Auch eine Entscheidung des LG Neuruppin ist ein eindeutiger Beleg dafür. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen und intensivieren Sie Ihre Kostensteuerungs- und -beratungsmaßnahmen. |
Die Entscheidung des LG Neuruppin
Konkret hat das LG Neuruppin folgendes gesagt: Schon in der Lph 1 müssen die Kostenvorstellungen oder -möglichkeiten geklärt werden, unter denen das zu planende Projekt bearbeitet werden soll. Ist die Klärung nicht erfolgt, liegt eine mangelhafte Planung vor (LG Neuruppin, Beschluss vom 21.02.2022, Az. 1 O 44/21, Abruf-Nr. 229724).
Ausgangslage zur professionellen Herangehensweise
Das Risiko, eine mangelhafte Planung im Hinblick auf die Kosten vorzulegen und damit das gesamte Honorar zu riskieren, können Sie leicht vermeiden. Es gibt unterschiedliche ‒ projektabhängige ‒ Herangehensweisen.
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