· Fachbeitrag · HOAI 2009
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen:Besondere Leistungen bringen Zusatzhonorare
| Erfolgreiche Planungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen erfordern in vielen Fällen mehr als nur die Grundleistungen aus den Leistungsbildern. Seit mit der neuen HOAI 2009 die Abrechnung des zusätzlichen Honorars für besondere Leistungen nicht mehr an das Schriftformerfordernis gebunden ist, gewinnt die inhaltliche Abgrenzung zu Besonderen Leistungen enorm an Bedeutung. Lernen Sie deshalb die Leistungen in den Planbereichen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen kennen, die das Prädikat Besondere Leistung erfüllen. |
Besondere Leistungen mit gesondertem Honoraranspruch
Die Abgrenzung erfolgt auf Basis der Leistungsbilder der HOAI 2009. Deshalb sind die Ausführungen vorzugsweise für neue Vertragsabschlüsse relevant.
1. Farbige Zeichnungen, Perspektiven, Fotomontagezeichnungen
Farbige fotorealistische Zeichnungen, Perspektiven oder Fotomontagen werden häufig im Zuge der Leistungsphasen 2 oder 3 vereinbart. Diese besonderen zeichnerischen Leistungen sind nicht Bestandteil der (Grund-)Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen sowie bei Gebäuden.
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