· Fachbeitrag · HOAI 2009
Tragwerksplanung: Welche Kosten der Kostengruppe 400 sind anrechenbar?
| Mehrere Leser haben uns nach der Anrechenbarkeit von Kosten der Kostengruppe 400 für die Tragwerksplanung von Gebäuden gefragt. Einige Auftraggeber vertreten nämlich die Auffassung, die Kostengruppe 470 sei nicht bzw. nicht vollumfänglich anrechenbar. Das ist aber definitiv falsch. |
Begründung für die Anrechenbarkeit der Technischen Anlagen
Die Wahrheit ist, dass die technischen Anlagen bei der Tragwerksplanung anrechenbare Kosten darstellen. Das lehrt ein Blick in de Neue HOAI. Sie nimmt in der amtlichen Begründung zu den anrechenbaren Kosten Bezug auf die DIN 276 - 1: 2008-12. Damit ist die DIN 276, Teil 1 vom Dezember 2008 gemeint. In dieser DIN ist auch die Kostengruppe 400 enthalten. In der amtlichen Begründung zur HOAI wird der Bezug konkret mit den Kostengruppen 300 und 400 bezeichnet.
Damit ist geregelt, dass die Kosten der Kostengruppe 400 bei der Tragwerksplanung für Gebäude (§ 48 Abs. 1 HOAI) zu den anrechenbaren Kosten gehören. Die Kosten der Kostengruppe 400 werden in der oben erwähnten DIN 276-1:2008-12 inhaltlich beschrieben. Danach gilt, dass zu den Kosten der Technischen Anlagen die Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen technischen Anlagen oder Anlagenteile gehören.
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