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  • · Fachbeitrag · HOAI 2013

    Honorierung kleinerer Planungsänderungen: So gehen Sie bei HOAI 2013-Aufträgen korrekt vor

    | Die HOAI 2013 ist im Tagesgeschäft angekommen. Folglich rücken jetzt Themen aus der Planungsabwicklung ins Blickfeld. Nachfolgend erfahren Sie, „an welchen Strängen“ der HOAI 2013 Sie ziehen müssen, um auch die vielen kleinen Planungsänderungen, die während eines Projekts typischerweise anfallen, honoriert zu bekommen. |

    § 10 HOAI regelt Änderungshonorar nur unvollständig

    Das Problem in der Praxis besteht darin, dass der neue § 10 HOAI 2013 Planungsänderungen nur unvollständig regelt. Geregelt sind zwei Dinge:

     

    • 1. Auftraggeber und Auftragnehmer einigen sich, dass der Umfang der beauftragten Leistung geändert wird, mit der Folge, dass sich die anrechenbaren Kosten oder Flächen ändern (§ 10 Abs. 1 HOAI).