· Fachbeitrag · HOAI 2013
Neue Planungsverträge: Auf diese Punkte sollten Sie bei der Vereinbarung genau achten
| Die HOAI 2013 ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie bringt Ihnen nicht nur eine Anpassung der Tafelwerte, sondern auch zahlreichen Änderungen im Textteil der HOAI. So hat der Verordnungsgeber zum Beispiel einige Honorartatbestände jetzt mit dem Schriftformerfordernis „ausgestattet“. Entnehmen Sie deshalb der folgenden Checkliste die Punkte, auf die Sie bei der Gestaltung der Honorarvereinbarungen von „HOAI-2013-Verträgen“ besonders achten sollten. |
Stichwort | Paragraf | Hinweise zu Vereinbarungen |
1. Übergreifendes | ||
Nebenkostenpauschale | § 14 Abs. 3 | schriftlich und bei Auftrag |
Umbauzuschlag | verschiedene | |
Honorarsatz | § 7 Abs. 5 | schriftlich und bei Auftrag |
Erfolgshonorar | § 7 Abs. 6 | schriftlich |
Honorarzone | § 5 | kein Schriftformerfordernis |
Besondere Leistung | § 3 Abs. 3 | Empfehlung: schriftlich |
Mitverarbeitete Bausubstanz | § 4 Abs. 3 | schriftlich (Lph 2 bzw. 3) |
Planungsänderungen | § 10 | schriftlich |
Anteilige Beauftragung | § 8 Abs. 2 | schriftlich |
Einarbeitungs- Koordinierungszuschlag | § 8 Abs. 3 | schriftlich |
Baukostenvereinbarungsmodell | § 6 Abs. 3 | schriftlich |
Räumlicher Vertragsumfang | ungeregelt | Empfehlung: schriftlich |
Abnahme (Verzicht auf förmliche Abnahme) | § 15 | schriftlich |
2. Ingenieurbauwerke | ||
Erhöhter Honorarsatz für Lph 4 | § 43 Abs. 3 | schriftlich |
Erhöhter Honorarsatz für Lph 5 | § 43 Abs. 3 | schriftlich |
Ingenieurbauwerke mit großer Längenausdehnung | § 44 Abs. 7 | keine Angabe, aber wichtig |
3. Verkehrsanlagen | ||
Gleis- und Bahnsteiganlagen mit mehr als 2 Gleisen / Bahnsteigen | § 46 Abs. 5 | Empfehlung: schriftlich |
4. Tragwerksplanung | ||
Gebäude mit hohem Kostenanteil Gründung und Tragkonstruktion | § 50 Abs. 2 | schriftlich |
Individuelle Klausel (anrechenbare Kosten) | § 50 Abs. 5 | Empfehlung: schriftlich |
Sehr enge Bewehrungsführung | § 51 Abs. 4 | Empfehlung: schriftlich |
Tragwerke mit großer Längenausdehnung | § 52 Abs.5 | keine Angabe, aber wichtig |
5. Technische Ausrüstung | ||
Honorarabschlag wegen Herausnahme von Leistungen in Lph 5 | § 55 Abs. 2 | Wichtige Regelung |
Technische Ausrüstung in Ingenieurbauwerk mit großer Länge | § 56 Abs. 6 | keine Angabe, aber wichtig |