· Fachbeitrag · HOAI 2013
Projekte außerhalb der HOAI 2013: Ein Vorschlag zur Honorarabrechnung von Großprojekten
von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtschafts.-Ing. Christian Flemming, Dresden
| Stolze 62,14 Prozent der Projekte, die im Jahr 1977 noch dem Preisrecht der HOAI unterlegen waren, werden von der HOAI 2013 nicht mehr erfasst. Das kommt einerseits einer schleichenden Abschaffung der HOAI gleich und bedarf andererseits praxisgerechter Lösungen, um Projekte oberhalb der HOAI-Tafeln leistungsgerecht abrechnen zu können. Lernen Sie nachfolgend einen solchen Vorschlag kennen. |
Regelungsweite der HOAI ist um 60 Prozent gesunken
Die HOAI 2013 hat zwar die Leistungsbilder an aktuelle Planungsanforderungen angepasst und die Mindest- und Höchstsätze der Honorartafeln aktualisiert. Nicht verändert hat der Verordnungsgeber aber die Tafelendwerte der Honorartafeln. Diese haben sich seit 36 Jahren nicht geändert.
Die Entwicklung der Baupreise hat deshalb dafür gesorgt, dass sich die reale Anwendungsbreite der HOAI reduziert hat. Der Autor hat ausgerechnet, dass die Regelungsweite der HOAI aus dem Jahr 1977 im Jahr 2012 nur noch 37,86 Prozent umfasst. Oder anders ausgedrückt: 62,14 Prozent der im Jahr 1977 noch dem Preisrecht unterliegenden Objekte werden von der aktuellen HOAI nicht mehr erfasst.
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