· Fachbeitrag · HOAI 2013
Wichtige Einzelheiten im Überblick
| In der HOAI 2013 sind auch eine Vielzahl von „Einzelthemen“ neu geregelt worden. Nachfolgend stellen wir Ihnen diejenigen vor, die an verschiedenen Stellen der HOAI verstreut sind und im Rahmen der großen Themen bisher keine besondere Beachtung fanden, aber sowohl für das Honorar als auch für Vertragsanbahnungen eine wichtige Rolle spielen. |
Abnahme der Planungsleistung als neue Honorarbedingung
Wie bei Bauunternehmen ist jetzt auch bei Architekten und Ingenieuren die Abnahme der Leistung eine Bedingung für die Honorierung. § 15 HOAI regelt nämlich: „Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung abgenommen und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.“
Diese Regelung gilt für alle Leistungsbilder und verkompliziert die Honorarabrechnung. Mit der Hürde einer Abnahmeprozedur als Fälligkeitsvoraussetzung kann die Schlusszahlung zum Spielball der Beteiligten werden.
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