Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · HOAI 2021

    HOAI 2021: Die Nichtanhebung der Honorartafelwerte und die Folgen für Ihre Kalkulation

    von Diplom-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öbuv Sachverständigerfür Honorare und Leistungen der Architekten, Kassel (Vellmar)

    | Am 01.01.2021 wird die neue HOAI 2021 in Kraft treten. Das steht auch vor der Bundesrats-Sitzung am 06.11.2020 so gut wie fest. In der HOAI 2021 ist vor allem das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 verarbeitet. Die HOAI kann weiterhin als Honorargrundlage vereinbart werden, muss aber nicht. Für Sie wichtig zu wissen ist, dass selbst ein „HOAI-Vertrag“ zu einer wirtschaftlichen Schieflage führen kann. Das liegt daran, dass in der HOAI 2021 weiterhin die veralteten Tafelwerte aus dem BMWi-Gutachten von 2012 gelten. Ziehen Sie daraus die richtigen Konsequenzen. |

    Das Grundproblem der veralteten Tafelwerte

    Die Honorartafelwerte sind zuletzt für die HOAI 2013 kalkuliert und entwickelt worden. Sie stellen den Kostenstand des Jahres 2012 dar. Mittlerweile sind also neun Jahre vergangen. In dieser Zeit hat sich sowohl bei den Bürokosten (Personalkosten und sonstige Kosten) als auch bei den Baukosten (abgebildet u. a. in Form der anrechenbaren Kosten) einiges geändert. Auch die spezifischen Aufwendungen für die planenden Berufe, die als Komplexitätszuwachs beschrieben werden können, haben sich weiterentwickelt.

     

    Dieser Umstand ist insbesondere vor dem Hintergrund bedeutend, weil die Mindestsätze (zu Unrecht) gern als allgemeiner Honorarmaßstab angesehen werden. Blicken wir z. B. zurück ins Jahr 1984. Schon da wurde im Bundestag über die Mindestsätze der HOAI diskutiert (Plenarprotokoll 10/86). Schon damals war allen Parteien bewusst, dass die Mindestsätze nicht die Regelsätze darstellen. Diese Debatte gewinnt nun wieder an Bedeutung. Sie sollten Ihre Auftraggeber bei Vertragsverhandlungen unbedingt auf diesen Umstand und auch auf die neun Jahre alten Tafelwerte der HOAI 2013 hinweisen.