· Nachricht · HOAI 2021
Neues Architektengesetz und HOAI 2021: Bundesrat stimmt zu
| Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 06.11.2020 der von der Bundesregierung vorgelegten HOAI-Änderungsverordnung zugestimmt. Er ist damit der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt. Auch der Entwurf des Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes hat das Placet des Bundesrats erhalten. Das Gesetz ist auch schon im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die HOAI 2021 wird damit am 01.01.2021 in Kraft treten. |
Weiterführende Hinweise
- „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen und anderer Gesetze“ vom 12.11.2020 → Abruf-Nr. 219099
- Synopse HOAI 2013 ‒ HOAI 2021, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 46870977
- Beitrag „HOAI 2021: Die Nichtanhebung der Honorartafelwerte und die Folgen für Ihre Kalkulation“, PBP 11/2020, Seite 3 → Abruf-Nr. 46943663
Quelle: Ausgabe 12 / 2020 | Seite 1 | ID 46724725