· Fachbeitrag · HOAI aktuell
So regeln Sie die Honorar-Schnittstelle zwischen den Objektplanungen Gebäude und Innenräume
| Die HOAI 2009 hat die Planung für Gebäude und raumbildende Ausbauten als eigenständige Objekte geregelt. Beide Objekte sind damit prinzipiell getrennt abzurechnen. Aber wie lassen sich Leistungen bei Innenräumen von den Leistungen bei Gebäuden konkret abgrenzen? Und wie werden die anrechenbaren Kosten für beide Objekte ermittelt? Weil sich die HOAI 2009 dazu leider ausschweigt, erhalten Sie hier Tipps für Ihr Tagesgeschäft. |
Die Abgrenzung von Gebäuden zu Innenräumen
Die erste Frage ist, ob man aus der HOAI 2013 Rückschlüsse ziehen kann, was in der HOAI 2009 gemeint war. Mit der HOAI 2013 wird es nämlich einen Begriffswechsel geben. Raumbildende Ausbauten werden dann Innenräume heißen. Allein mit der neuen Begriffswahl dürfte die Schnittstellenbestimmung aber nicht erledigt sein. Beide Begriffe (sowohl die raumbildenden Ausbauten als auch die Innenräume) gibt es lediglich in der HOAI. Damit steht keine weitere Hilfestellung zur honorartechnischen Abgrenzung bereit.
Objektliste als Abgrenzung geeignet?
Die Objektliste für Innenräume führt zwar in der vorgesehenen Fassung für die HOAI 2013 konkrete Innenräume auf, zum Beispiel für den Bereich Ausbildung/Wissenschaft in Honorarzone IV die Bibliotheken oder Hörsäle. Als geeignete Unterlage zur Honorar-Schnittstelle zwischen Innenräumen und Gebäude reicht das aber nicht.
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