· Fachbeitrag · HOAI
Die HOAI 2021: Das sind die wichtigsten Änderungen für Ihr Tagesgeschäft
| Der Referentenentwurf zur HOAI 2021 liegt seit dem 07.08.2020 vor. Sie soll am 01.01.2021 in Kraft treten und muss das EuGH-Urteil vom 04.07.2019 umsetzen. Das geschieht u. a. dadurch, dass die verbindlichen Mindestsätze nicht mehr preisrechtlich (sondern nur noch als Orientierungswerte) geregelt werden. PBP stellt nachfolgend weitere ‒ jetzt schon ersichtliche ‒ Neuerungen vor, die die HOAI 2021 mit sich bringen wird. |
Freie Vereinbarung oder weiter mit der HOAI?
Zunächst ist festzuhalten, dass es den Parteien freisteht, die HOAI auch in Zukunft mit ihren gesamten Regelungsinhalten anzuwenden. Dazu bedarf es lediglich einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung.
Das heißt aber auch: Sie können ‒ einzelfallbezogen ‒ auch andere Honorarregelungen treffen. Und hier wird die Sache spannend. Denn es zeichnet sich ab, dass viele Auftraggeber nach wie vor an den kalkulatorischen Tabellenwerken zu Grundleistungen der HOAI festhalten wollen, weil sich diese Honorarbemessungsmethode bewährt hat.
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