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Erweiterungstabellen: Auch bei HOAI 2021-Verträgen anwendbar?
| Bei Projekten, bei denen das Honorar die Tafelwerte der HOAI überschreitet, werden Erweiterungstabellen wie z. B. die Rift- oder Flemming-Tabellen angewendet, um das Honorar zu berechnen. Leser haben gefragt, ob Fassungen, die für die HOAI 2013 entwickelt worden sind, auch für die HOAI 2021 gelten können. Honorarexperte Klaus D. Siemon antwortet. |
Antwort | Im Prinzip Ja. Denn die Honorartafelwerte der HOAI 2021 sind gegenüber den Tafelwerten der HOAI 2013 nicht verändert worden. Das „im Prinzip Ja“ deutet aber schon daraufhin, dass eine Einschränkung gilt: Die Honorartabellen aus der HOAI 2013 sind veraltet. Sie müssten viel höher sein. Das muss man dann eben hinnehmen, wenn man sich bei aktuellen Verträgen an den „alten“ Rift- oder Flemming-Tabellen orientiert. Wie hoch die Honorardifferenzen sind, hat u. a. das „Siemon-Gutachten zu angemessenen Honoraranhaltswerten in der HOAI 2021“ ergeben. Dieses Gutachten hat die Honorarentwicklungen von 2013 bis 2021 untersucht und daraus aktuelle Tafelwerte als Empfehlungswerte abgeleitet.
PRAXISTIPP | Sollen im Zuge von Vertragsverhandlungen oberhalb der Tafelwerte angemessene Honorare gefunden werden, bietet es sich an, die Rift- oder Flemming-Tabellen zugrunde zu legen und durch die empfohlenen prozentualen Steigerungsraten gemäß „Siemon-Gutachten“ zu ergänzen. Wie erwähnt, handelt sich hier um einen Honorarbereich, bei dem Honorare generell frei verhandelt werden können. Diese sind im Gutachten entsprechenden Tabellen im Vergleich zu den alten Tabellenwerten mit Prozentaufschlägen abgebildet. Bedenken Sie aber, dass die Preissprünge, die sich seit 2022 ergeben haben, selbst im „Siemon-Gutachten“ nicht berücksichtigt werden konnten. |
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