· Fachbeitrag · HOAI
Kanal und Straße werden gemeinsam gebaut: So ermitteln Sie die anrechenbaren Kosten
von Dipl.-Ing. Ulrich Welter, ö.b.u.v. Sachverständiger für Ingenieurhonorare nach HOAI, ingside®, Büsum
| Wird ein Abwasserkanal neu verlegt, so nutzt die Gemeinde häufig diesen Umstand und erneuert die marode Straße gleich nachfolgend. So werden die Baumaßnahmen auf das notwendige Maß beschränkt und Kosten gespart. Wie aber ermittelt der mit der Gesamtmaßnahme beauftragte Ingenieur die anrechenbaren Kosten und die Höhe seines Honorars? PBP klärt auf. |
Der Fall aus der Leserschaft
Ein Abwasserkanal muss erneuert werden. Träger und Bauherr der Maßnahme ist ein Abwasserzweckverband. Die Gemeinde beschließt, gleich im Anschluss an die Kanalbauarbeiten die betroffenen Straßen vollständig zu erneuern (= grundhafter Ausbau). Die Gesamtmaßnahme soll an eine Baufirma vergeben werden.
Als Auftraggeber fungiert der Abwasserzweckverband. Dieser trifft zusammen mit der Gemeinde eine Vereinbarung, wie die Straßenbauarbeiten untereinander abgerechnet werden sollen. Darin übernimmt der Abwasserzweckverband einen Anteil an den Straßenbaukosten in Höhe von 25 Prozent als Beitrag für die ansonsten bei ihm allein anfallenden Kosten der Straßenwiederherstellung in Kanalgrabenbreite (= Deckenschluss). Für das mit der Planung der Gesamtmaßnahme beauftragte Ingenieurbüro stellt sich nun die Frage, wie in diesem Fall das Honorar zu ermitteln ist.
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