26.09.2023 · Fachbeitrag · HOAI
Leserforum: Die Prüfung von „Verzögerungsnachträgen“ ist keine Grundleistung
| Immer wieder wird gefragt, ob die Prüfung „verzögerungsbedingter“ Nachtragsforderungen ausführender Gewerke eine Grundleistung ist. Die Antwort lautet „Nein“. Diese Leistung ist in den unterschiedlichen Leistungsbildern nicht als Grundleistung geregelt. Belege dafür finden Sie in den Grundleistungen (Teilleistungen) der Lph 6 der betreffenden Leistungsbilder. Dort ist diese Leistung nicht aufgeführt. |
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