· Fachbeitrag · HOAI
Musterfall zur § 11 HOAI-Abrechnung: So nutzen Sie die „Krüger/Ziser-Bewertungsmethode“
von Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Jobst, Architekt, Honorarsachverständiger für Leistungen der Architekten und Innenarchitekten, Alteglofsheim
| Nicht selten kommt es bei einem Auftrag über mehrere Objekte zum Streit über die Honorierung, die sich in der unterschiedlichen Auffassung zur Anwendung des § 11 HOAI begründet. In einer mehrteiligen Reihe versucht PBP deshalb, Licht ins Dunkel zu bringen. In Teil 3 stellt PBP Ihnen die Bewertungsmethode der Honorarsachverständigen Krüger und Ziser vor. Sie dient dazu, Objekte sachgerecht zuordnen zu können, um daraus zu ermitteln, welche Minderungsvorschrift des § 11 HOAI beim konkreten Projekt Anwendung findet. |
Die Grundsätze der Honorarminderung des § 11 HOAI
Wir erinnern uns: Sind mehrere Objekte zu planen, hängt das Honorar vom Grad ihrer Gleichartigkeit ab. § 11 unterscheidet mehrere Fälle.
- Die Honorarberechnung nach § 11 Abs. 1 erfolgt bei vollkommen unterschiedlichen Objekten.
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