· Fachbeitrag · HOAI
Nachtragsprüfung bei Bauverzögerungen: Diese Leistungsbilder haben Anspruch auf Extrahonorar
| Die „Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsforderungen ausführender Firmen“ ist in verschiedenen Leistungsbildern der Objekt- und Fachplanung als Besondere Leistungen eingestuft. Leider hat der Verordnungsgeber die Leistung aber uneinheitlich geregelt. Die Folge: Bei der Abrechnung der Leistung passieren teure Fehler. PBP hilft Ihnen, diese zu vermeiden. |
Der Blick in die HOAI
In der HOAI ist die „Prüfung von Nachträgen“ sowohl in den Grund- als auch den Besonderen Leistungen geregelt, und zwar wie folgt:
Leistungsbild | Grundleistung | Besondere Leistung |
Gebäude und Innenräume | 7 c: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten |
Freianlagen | 7 b: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise | Keine |
Ingenieurbauwerke | Keine | Prüfung aller Nachträge |
Verkehrsanlagen | Keine | Prüfung aller Nachträge |
Tragwerksplanung | Keine | Keine |
Technische Ausrüstung | 7 b: Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 8e: Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und Angemessenheit der Preise | Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) |
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