· Nachricht · HOAI
OLG München bestätigt: HOAI-Anwendung ist weiter möglich
| Für Grundleistungen können Sie die Honorarermittlungsregeln der HOAI nach wie vor anwenden. Das hat das OLG München klargestellt und damit die von PBP seit jeher vertretene Auffassung bestätigt. |
Achten Sie auf vier Dinge, um sich nach wie vor an der HOAI orientieren zu können (OLG München, Beschluss vom 08.10.2019, Az. 20 U 94/19 Bau, Abruf-Nr. 212722):
- 1. Der EuGH hat nur die Mindest- und Höchstsätze als Grenzwerte des Preisrechts (= Korridor der zulässigen Honorare) als unrechtmäßig verurteilt, sonst nichts (EuGH, Urteil vom 04.07.2019, Rs. C-377/17, Abruf-Nr. 209725).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig