· Fachbeitrag · HOAI
Sind Kosten für eigenständige Stützbauwerke auch bei der Gebäudeplanung anrechenbar?
| Im Tagesgeschäft stellt sich immer wieder die Frage, ob der Architekt auch Honoraranteile bei Planung und Bauüberwachung von eigenständigen Stützbauwerken abrechnen darf. PBP geht dem in einem Fall auf den Grund, bei dem eine Bohrpfahlwand als eigenständiges Stützbauwerk (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) die gesamte innerstädtische Baugrube umschließt und einen sehr geringen Abstand zur Kelleraußenwand des Gebäudes aufweist. (Es geht also nicht um eine ins Gebäude integrierte Bohrpfahlwand, da wären die Kosten als solche der Kostengruppe 300 ohnehin anrechenbar). |
Praxisfall: Bohrpfahlwand als eigenständiges Stützbauwerk
Die technische Umsetzung erfolgt in der Weise, dass im ersten Arbeitsschritt die Stützwand eingebaut wird. Anschließend erfolgt der Baugrubenaushub für das Gebäude. Beim Aushub wird berücksichtigt, dass die Bohrpfahlwand in drei Höhenlagen rückverankert werden muss.
Das bedeutet, dass der Aushub für das Gebäude (= Leistungsbild Gebäude, Kostengruppe 312 gemäß DIN 276/2008) eng koordiniert mit der Fertigstellung der Bohrpfahlwand (= Leistungsbild Ingenieurbauwerk) erfolgen muss. Anschließend wird das Gebäude mit seinen eigenen Kelleraußenwänden in die Baugrube eingebaut.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig