01.09.2015 · Fachbeitrag · HOAI
Urheberrechtlich geschütztes Werk: Keine höhere Honorarzone
| Der Umstand, dass ein Objekt urheberrechtlich schützenswert ist, führt nicht dazu, dass es bei der Honorarzonenermittlung beim Kriterium „gestalterische Anforderungen“ eine höhere Punktzahl erhält (OLG Köln, Urteil vom 30.10.2014, Az. 24 U 76/14, Abruf-Nr. 145186 ; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 26.3.2015, Az. VII ZR 273/14). |
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