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  • · Fachbeitrag · Honorar

    HOAI 2013: Die Siemon-Einzelbewertungstabellen für die technische Ausrüstung

    von Klaus D. Siemon, Dipl.-Ing. und Architekt, öbuv Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten, Kassel/Berlin

    | Die HOAI enthält als kleinste rechnerische Einheit die jeweiligen Leistungsphasen in den Leistungsbildern. Wie schon in vorigen Fassungen gibt es auch in der HOAI 2013 eine Reihe von Konstellationen, in denen eine tiefer gehende Gliederung notwendig ist. Dann schlägt die Stunde der Einzelbewertungstabellen, die auch vom BGH anerkannt sind. Nachfolgend finden Sie die Siemon-Tabellen für die Technische Ausrüstung. |

    Allgemeine Hinweise zur Anwendung der Bewertungstabellen

    Allgemeine Hinweise zum Anwendungsbereich sowie Sinn und Zweck der Einzelbewertungstabellen haben wir Ihnen in der August-Ausgabe gegeben (PBP 8/2013, Seite 6 bis 10 im Archiv).

    Tabelle für das Leistungsbild Technische Ausrüstung

    Nachfolgend finden Sie die Einzelbewertungstabellen für den Planbereich Technische Ausrüstung.

     

    • Einzelbewertung im Leistungsbild Technische Ausrüstung

    Leistungsphase 1

    Von

    Bis

    a) Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

    0,75%

    1,00%

    b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggf. zur technischen Erschließung

    0,75%

    1,00%

    c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,10%

    0,25%

    Gesamt 2%

     

    Leistungsphase 2

    Von

    Bis

    a) Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

    0,25%

    0,50%

    b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören z.B.: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf

    5,50%

    6,50%

    c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage

    in b) enth.

    d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen

    1,00%

    2,00%

    e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

    in d) enth.

    f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2.Ebene) und bei der Terminplanung

    0,50%

    1,00%

    g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,10%

    0,25%

    Gesamt 9 %

     

    Leistungsphase 3

    Von

    Bis

    a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

    4,00%

    7,00%

    b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

    in a) enth.

    c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben z.B. für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

    9,00%

    12,00%

    d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)

    0,10%

    0,25%

    e) Verhandlungen mit Behörden und anderen Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

    in a) enth.

    f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3.Ebene) und bei der Terminplanung

    0,75%

    1,50%

    g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

    in f) enth.

    h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,10%

    0,25%

    Gesamt 17 %

     

    Leistungsphase 4

    Von

    Bis

    a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

    2,00%

    2,00%

    b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen, Berechnungen

    in a) enth.

    Gesamt 2 %

     

    Leistungsphase 5

    Von

    Bis

    a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

    4,00%

    6,00%

    b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA Funktionslisten, Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

    8,00%

    11,00%

    c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

    2,00%

    4,00%

    § 55 (2) HOAI

    d) Fortschreibung des Terminplans

    0,10%

    0,50%

    e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

    0,50%

    1,00%

    f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

    2,00%

    4,00%

    § 55 (2) HOAI

    Gesamt 22 %

     

    Leistungsphase 6

    Von

    Bis

    a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

    2,25%

    3,00%

    b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, inklusive der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke

    2,50%

    3,50%

    c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

    in a) u. b) enth.

    d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse

    1,00%

    2,00%

    e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

    in d) enth.

    f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

    in b) enth.

    Gesamt 7 %

     

    Leistungsphase 7

    Von

    Bis

    a) Einholen von Angeboten

    0,00%

    0,10%

    b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise

    3,50%

    4,25%

    c) Führen von Bietergesprächen

    in b) enth.

    d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

    0,50%

    1,00%

    e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

    in b) enth.

    f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung

    0,10%

    0,25%

    Gesamt 5 %

     

    Leistungsphase 8

    Von

    Bis

    a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik

    16,00%

    22,00%

    b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

    0,50%

    1,00%

    c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

    0,25%

    0,50%

    d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

    0,25%

    0,50%

    e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise

    0,00%

    1,00%

    f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen

    in g) enth.

    g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise

    8,00%

    10,00%

    h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

    0,75%

    1,25%

    i) Kostenfeststellung

    in h) enth.

    j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen

    0,10%

    0,25%

    k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

    2,50%

    4,00%

    l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

    in k) enth.

    m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung

    0,50%

    0,75%

    n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

    in k) enth.

    o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

    0,25%

    1,50%

    p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts

    0,10%

    0,25%

    Gesamt 35 %

     

    Leistungsphase 9

    Von

    Bis

    a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen

    0,25%

    0,75%

    b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen

    0,50%

    0,75%

    c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

    in b) enth.

    Gesamt 1 %

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 15 | ID 42317178