· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
Pauschalhonorarvereinbarung: OLG Celle erleichtert Ihnen ab sofort die Abrechnung
| Wenn Sie ein Pauschalhonorar vereinbart haben, können Sie erbrachte Teilleistungen im Verhältnis zum gesamten (wirksam) vereinbarten Pauschalhonorar anhand der Bewertungstabellen bemessen und abrechnen. Das hat das OLG Celle klargestellt. Sie profitieren von der Entscheidung, indem Sie Abschlagsrechnungen (bei großen Projekten) einfacher prüffähig gestalten und bei Rechnungen am Projektschluss den erbrachten Leistungsstand leichter darstellen können. PBP zeigt, wie Ihnen das gelingt. |
Kalkulatorische Basis aus Planungsvertrag berücksichtigen
Die meisten Pauschalhonorarvereinbarungen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl HOAI-Grundleistungen als auch Besondere Leistungen enthalten, die in der HOAI nicht geregelt sind. Ist das bei Ihnen der Fall, müssen Sie diese Honoraranteile zunächst verhältnisgerecht aus dem Pauschalhonorar herausrechnen.
In zwei Schritten zur prüffähigen Abrechnung
Es erfordert also zwei Schritte, um ein Pauschalhonorar prüffähig abzurechnen:
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