· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
Projekt wird wegen zu hoher Baupreise vorzeitig beendet: So rechnen Sie Ihr Honorar prüffähig ab
| Die stark steigenden Baukosten haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass relativ viele Verträge vorzeitig gekündigt werden. Da Sie an einer solchen Kündigung keine Schuld trifft, müssen Sie Ihr Honorar nach § 649 BGB abrechnen und erbrachte von nicht erbrachten Leistungen trennen. PBP erklärt Ihnen, wie Ihnen das gelingt und Sie Ihre Honorarschlussrechnung prüffähig aufstellen. |
BGH hält Teilleistungstabellen für geeignet
Am besten (und einfachsten) ist es, wenn Sie auf Teilleistungstabellen (z. B. Siemon-Tabellen) zurückgreifen. Diese sind nämlich prinzipiell geeignet, vorzeitig beendete Verträge abzurechnen und erbrachte Grundleistungen von zum Teil nicht erbrachten Grundleistungen einer Lph zu trennen (KG Berlin, Urteil vom 13.04.2010, Az. 21 U 191/08, Abruf-Nr. 123253; rechtskräftig durch Zurückweisung der NZB, BGH, Beschluss vom 14.05.2012, Az. VII ZR 80/10).
Wichtig | Das gilt aber nur, wenn Sie im Vertrag die Grundleistungen als Leistungsbestandteil vereinbart haben. Denken Sie außerdem daran, dass es an Ihnen liegt, darzulegen und zu beweisen, welche Leistungen Sie bis zur Kündigung erbracht haben. Sind die Teilleistungstabellen Vertragsbestandteil, können Sie ohnehin darauf zurückgreifen.
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