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  • · Fachbeitrag · Honorarabrechnung

    TGA spezial: Neue Honorarbewertungstabellen für das Fachgebiet Medizin- und Labortechnik

    | Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik werden weitestgehend von Fachbüros geplant und überwacht, die darauf speziell ausgerichtet sind. Dieser Planungsbereich wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Objekt- und sonstige Fachplanung im Gesundheitswesen bei Neu- und Umbauten immer stärker. Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten TGA-Büros hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen entwickelt. Lernen Sie den Hintergrund kennen und erfahren Sie, wie auch Sie von den Tabellen profitieren. |

    Die Medizin- und Labortechnik und die HOAI

    In der HOAI-Fassung von 1996 war die Medizin- und Labortechnik noch als namentlich eigenständiger Anwendungsbereich in § 68 erfasst. Dann sind die Anwendungsbereiche in Anlagengruppen umbenannt und inhaltlich verändert worden. In der HOAI 2013 ist die Medizin- und Labortechnik keine eigene Anlagengruppe mehr, sie ist in Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrensspezifische Anlagen) geregelt. Damit hat der Verordnungsgeber alle nutzungsspezifischen Anlagen übergreifend beschrieben.

    Warum die Bewertungstabellen notwendig sind

    Das Problem ist, dass die Planungsanforderungen und -inhalte der Anlagen, die in der Anlagengruppe 7 zusammengefasst sind, zum Teil sehr unterschiedlich sind. Diese Unterschiede haben in der Praxis zur Folge, dass Einzelleistungen unterschiedlich bewertet werden müssen. Das war der Anlass, für die Medizin- und Labortechnik eine eigene Teilleistungsbewertung zu entwickeln. Sie basiert auf den Regelungen der HOAI (u. a. § 8 Abs. 2 HOAI).

     

    Die Bewertungstabellen basieren ‒ wie alle anderen Bewertungstabellen auch ‒ auf Erfahrungswerten, sie sind preisrechtlich nicht konkret geregelt. Die Erfahrungswerte sind vom Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik entwickelt worden. Die Mitglieder entnehmen Sie der beigefügten Tabelle.

     

    Grundleistungen der Medizin- und Labortechnik sind „besonderse“

    Die Grundleistungen der Medizin-und Labortechnik weisen Besonderheiten auf, die bei anderen Anlagengruppen der technische Ausrüstung) bzw. in den anderen Leistungsbildern in dieser Form nicht anfallen. Eine Besonderheit besteht darin, dass verschiedene Planungsinhalte, die ansonsten den Grundleistungen zuzuordnen sind, nur im Bereich der Medizintechnik in Form von Wandansichten dargestellt werden. Damit sollen keine Wandansichten als Grundleistungen umdeklariert werden, sondern es sollen lediglich die spezifischen Planungsmethoden (Kommentar in Spalte 6 der Tabelle) erwähnt werden. Denn bestimmte medizintechnische Planungsinhalte lassen sich einfacher bzw. praktischer in Wandansichten darstellen als in Grundrissen.

     

    Diese ‒ für die Medizin-und Labortechnik spezifische Planungsmethode ‒ kann auch damit begründet werden, dass Hersteller von Maschinen und Geräten (z. B. medizintechnische Einbauten und Geräte) nicht für Beratungsfehler haften (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2016, Az. 1 O 385/14, Abruf-Nr. 193989). Folglich tut die Fachplanung der Medizin-und Labortechnik gut daran, die aus ihrer Sicht angemessenste Planungsmethode anzuwenden, um Beratungsfehler zu vermeiden. Diese Methode sind eben hier die Wandansichten. Daraus ergibt sich aber nucght, dass Wandansichten auch in anderen Leistungsbildern und Anlagengruppen geeignet sind.

     

    Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei verschiedenen Planungsinhalten das medizintechnische Raumbuch als effektivstes Planungsinstrument anzusehen ist. Dieses Raumbuch ist nicht zu verwechseln mit der Besonderen Leistung in den anderen Anlagengruppen und Leistungsbildern. Das medizintechnische Raumbuch berücksichtigt, dass im Bereich der Medizin-und Labortechnik nicht nur in ganzen Grundrissstrukturen, sondern auch in Funktionseinheiten (bzw. Räume) gedacht und geplant wird. Insofern gilt hier das gleiche wie oben, nämlich dass das medizintechnische Raumbuch kein Raumbuch im Sinne einer Besonderen Leistung darstellt.

     

    Kostengruppe 612 als Teil der Medizin- und Labortechnik

    Die Planungsinhalte der Medizin- und Versorgungstechnik umfassen nicht nur Bestandteile aus der Kostengruppe 474 nach DIN 276, Teil 1, sondern auch viele Teil aus der Kostengruppe 612. So kann die Medizin- und Labortechnik nur dann sinnvoll geplant werden, wenn sie auch die Ausstattungen aus der Kostengruppe 612 integriert.

    PRAXISHINWEIS | Die funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge in der Medizin- und Labortechnik erfordern also die einheitliche Planung von Bestandteilen aus den Kostengruppen 474 und 612, um eine ganzheitliche Lösung erarbeiten zu können. Aus diesem Grund empfiehlt PBP, bei entsprechenden Planungsaufträgen die Kosten der Kostengruppe 612 vertraglich ebenfalls als Bestandteil der anrechenbaren Kosten zu regeln bzw. zu vereinbaren.

     

    Besondere Leistungen bei der Medizin- und Labortechnik

    Die Medizin- und Labortechnik wird immer mehr von der Organisationsplanung und elektronischen Datenverarbeitung geprägt. Sie ist damit fachlich auf das engste mit entsprechenden Besonderen Leistungen verbunden und kann nicht getrennt davon bearbeitet werden. Die Besonderen Leistungen sind jedoch objektbezogen im Planungsvertrag zu erfassen und zu honorieren.

     

    Wichtig | Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, sind in der Bewertungstabelle sinnvoll zugehörige Besondere Leistungen beispielhaft eingestellt worden. Mit der Einzelbewertung haben die Besonderen Leistungen nichts zu tun. Die Bewertungen betreffen lediglich die Grundleistungen. Für Besondere Leistungen sind eigenständige Leistungs- und Honorarvereinbarungen erforderlich.

    Die Teilleistungstabelle Medizin- und Labortechnik

    Die Tabelle wurde erarbeitet vom Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik. Er besteht aus folgenden Büros: Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH, mtp Planungsgesellschaft für Medizintechnik mbH, pkt Planungsgruppe Krankenhaustechnik GmbH, Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH, TEAMPLAN-Gesellschaft für Planung und Organisation mbH.

     

    • Teilleistungstabelle Medizin- und Labortechnik

    Der „Kommentar“ konkretisiert die Teilleistungen in Bezug auf Erfordernisse der Medizin- und Labortechnik. Unterhalb der Grundleistungen sind Besondere leistungen aufgeführt. Sie sind gültig für die Kostengruppen 474 und 612 nach DIN 276

    Lph 1 Grundlagenermittlung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

    Einarbeitung in die Thematik, Klärung der Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen sowie der medizintechnischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen bzw. Strategie für die Projektierung

    1,00

    • b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung

    Analyse der Grundlagen und Klärung der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Dokumenten, z.B. Raum- und Funktionsprogramms, Bestandspläne, Bestandslisten der Einrichtung, Gerätedaten, Standardisierungskataloge, etc.

    0,75

    • c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,25

    Besondere Leistungen in Lph 1:

    • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
    • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
    • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand“

    Summe Grundlagenermittlung

    2,00

     

    Lph 2 Vorplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Analysieren der Grundlagen. Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten

    Klärung und Definition der Organisations- und Abstimmungsstruktur des Projektes, bezogen auf die gerätetechnische Ausstattung. Vorausgesetzt wird ein abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm

    0,50

    Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung Beteiligten

    • b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf

    Klärung der Anwenderanforderungen, Nutzerabstimmung

    5,50

    „Bei Umbauten: Bestandsbegehung/ -sichtung der medizintechnischen Einrichtung mit dem Ziel die im Projekt verwendeten Standards als Basis für die weitere Planung zu ermitteln (z.B. Planungskonzept, Kosten, etc.), auf der Grundlage von Bestandslisten von Seiten des Auftraggebers in digitaler Form. Bestandsaufnahmen sind Besondere Leistungen.Festlegung der Anteile von Neubeschaffung und übernahmefähigem Bestandsgerät über einen prozentualen Ansatz“

    Lph 2 Vorplanung

    Kommentar

    Bewertung

    Kapazitätsabschätzung (Kapazitätsberechnung ist eine Besondere Leistung) und Anlagendimensionierung anhand von Leistungsdaten (hierzu sind die betriebsorganisatorischen Leistungsdaten von Seiten des Auftraggebers erforderlich). Dies sind z. B. bildgebende Großgeräte, Reinigung- und Sterilisation (Sterilgutversorgung), Endoskopiereinigung, Laborgroßautomaten, Kommissionierautomaten, etc.

    Mitwirkung und Beratung des Architekten bei der Grundrissgestaltung und räumlichen Anordnung

    • c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage

    Zuarbeit zur Integration der medizintechnisch relevanten Planungsparameter in die Planungsschemata der TGA z.B. ausgelagerte Vakuumpumpe Sterilisator, Kühlkreislauf MRT, Quenchrohr, Dampfverbraucher

    in b) enthalten

    Zeichnerische Darstellung von wesentlicher medizintechnischer Ausstattung (z.B. Großgeräte, OP-Ausstattung, etc.) als Stellflächennachweis

    • d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen

    Im Rahmen der Leistungsabgrenzung werden medizinische Geräte mit den Einrichtungen der Haustechnik und des Hochbaus sowie weiteren Gewerken zur Medizintechnik abgegrenzt (Schnittstellenkatalog)

    1,75

    Abstimmung der medizintechnischen Planung mit den an der Planung Beteiligten

    Erarbeiten und Zusammenstellen relevanter technischer Angaben (z.B. Einbringwege Großgeräte, schwere Lasten, Bodenabsenkungen, etc.) mit raumbezogenen, medizinisch-relevanten haustechnischen und baulichen notwendigen Angaben für die medizintechnische Einrichtung

    • e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur

    Mitwirkung bei Vorverhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z.B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde

    in d) enthalten

    • f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung

    Erarbeitung einer Kostenschätzung (Funktionsstellen mit Berücksichtigung von Bauabschnitten bzw. Gebäuden) anhand des freigebenen Raum- und Funktionsprogramms und/oder Grundrisse des Architekten ggf. mit Abschätzung der Bestandsgeräteübernahme einschließlich deren Umsetzungskosten

    1,00

    Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Planung, Ausschreibung und Bau in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan

    • g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,25

    „Besondere Leistungen:Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs (siehe auch Lph 3)“

    Summe Vorplanung

    9,00

     

    Lph 3 Entwurfsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf

    Erstellen einer Einrichtungsliste mit Angabe der einzelnen Einrichtungsgegenstände, Mengen, Zuordnung zur DIN 276, Kostenträger und Beschaffungskosten mit Überprüfung auf Übernahmefähigkeit

    6,00

    Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im Maßstab 1:100 werden die relevanten festeingebauten und raumbestimmenden medizintechnischen Geräte (Neu und/oder Bestand der KGR 474 und 612) eingezeichnet.

    Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der medizintechnisch-relevanten Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen“

    • b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

    Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern

    in a) enthalten

    Abstimmung mit Nutzern und Bauherrnvertretern (bis zu drei Termine)

    • c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen

    Festlegung der technischen Schnittstellen (Schnittstellenkatalog) bezüglich aller weiteren Anlagengruppen hinsichtlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Bereitstellung, Vormontage, Messprotokolle und Prüfungen, Übergabepunkte, etc.

    9,00

    Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Vorplanung mit Einarbeiten der Ergebnisse aus den Vorverhandlungen mit den Behörden

    Erarbeitung eines raumweisen Anforderungskataloges für die Aufstellung, die Versorgung und den Betrieb der baugebundenen und mobilen medizintechnischen Einrichtung als Grundlage für die Objektplanung. Basis für die Ausarbeitung sind Abstimmung mit den entsprechenden Anwendern über die Arbeitsweisen und Gerätestandardsn über die Arbeitsweisen und Gerätestandards. Dies sind Angaben zu:

    • Heizung, Lüftung und Klima, Sanitär, Stark- und Schwachstrom, Medizinische Gasversorgung, Hochbau
    • Besondere Raumanforderungen, wie z. B. Schallschutz, Verdunkelung, Türbreiten, Raumhöhen
    • Hygienische Raumanforderungen
    • Sicherheitsanforderungen (Zutrittskontrolle)“

    Hinweise zu besonderen baulichen Maßnahmen, wie z. B. Strahlenschutz (keine Berechnung), Magnetfeldabschirmung (keine Berechnung), besondere statische Belastung,

    Lph 3 Entwurfsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die raumbestimmenden medizintechnischen Geräte und Einrichtungen eingezeichnet.

    Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen“

    • d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte ...

    0,25

    • e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit

    Mitwirkung bei den Verhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde

    in a) enthalten

    • f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung

    Ggf. geräteweise Kostenberechnung für die Kostengruppen nach DIN; Abstimmung der Einrichtung mit dem Auftraggeber“

    1,50

    Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Ausschreibung, Installation von Vormontagen (z. B. Tischsäulen, Deckenstative) und Fertigmontage, Abnahmen, Einweisungen, etc. in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan

    • g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

    in f) enthalten

    • h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

    0,25

    Besondere Leistungen:

    • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter (z. B. Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
    • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
    • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
    • Berechnung von Lebenszykluskosten
    • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
    • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
    • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
    • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
    • Erstellung eines Raumbuchs mit gerätetechnischen Erläuterungen und Hinweisen zu Installationsangaben, Schallschutz, Verdunkelung, Hygienische Raumanforderungen, Sicherheitstechnische Anforderungen (z. B. Zutrittskontrolle), Türbreiten ... soweit nicht bereits in den Grundleistungen enthalten
    • Erstellung beispielhafter Wandansichten (teilweise Vorwegnahme Lph 5)
    • Vorwegnahme von weiterführenden Planungen für GU-Vergaben

    Summe Entwurfsplanung

    17,00

     

    Lph 4 Genehmigungsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden

    Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen für die medizintechnische Planung, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit den Behörden. Zusammenstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung für die behördlichen Einrichtungen (Bauantrag und Förderantrag). Beispiele sind Abstimmungen mit Hygienefachkräften, Genehmigungsbehörden, Gesundheitsämtern, Sicherheitsbeauftragten, Brandschutz

    2,00

    • b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen

    in b) enthalten

    Summe Genehmigungsplanung

    2,00

     

    Lph 5 Ausführungsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung

    Fortschreiben und detaillieren der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und einarbeiten der Prüfergebnisse

    4,00

    Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern

    Durchführung von Nutzerabstimmungen, nur soweit die Entwurfsplanung nicht geändert wird.

    • b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern

    Mit den Anwendern abgestimmte detaillierte Planung mit Vermassung der funktionsbestimmenden Anschlüsse und der bau- und haustechnischen Vorinstallationen für den Betrieb der medizintechnischen Einrichtungen im Maßstab 1:50 auf der Grundlage der Objektplanungsvorgaben.

    9,00

    Schematische Darstellung raumübergreifender MT Systeme wie zum Beispiel: Patientenmonitoring, IOPS und Subsysteme ZSVA.

    Fortschreibung der technischen Angaben

    Erstellung von Wandansichten oder Details als zeichnerische Darstellung von medizintechnisch hochinstallierten Räumen auf Grundlage von architektonischen Rohlingen. Die Wandansichten bilden die Grundlage von Schlitz- und Durchbruchsplänen für die Planungsbeteiligten

    • c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

    Angaben zu Schlitz- und Durchbruchsplanung, Leerrohren (nur Medizintechnikrelevant) und Trassen z. B. für:

    • bildgebendes Großgerät: Anforderungen zu den Verbindungen zwischen Funktions-, Schalt- und Technikraum
    • IOPS: Anforderungen zu den Verbindungen zwischen OP, Standort Subserver und Serverraum
    • Aussparungen und Absenkungen für Bildgebendes Großgerät und Geräte der ZSVA

    4,00

    • d) Fortschreibung des Terminplans

    0,50

    Lph 5 Ausführungsplanung

    Kommentar

    Bewertung

    • e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen

    Anpassung baulich/technologisch relevanter Angaben für die Planungsbeteiligten auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse.

    Für sehr raumbestimmende Einrichtungen wie zum Beispiel für bildgebende Großgeräte und Geräte in der ZSVA“

    0,50

    • f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

    Prüfen und Anerkennen betrifft nicht die etwaige Mangelbeseitigung von Inhalten, die im Rahmen der Prüfung der M+W - Planung erkennbar werden

    4,00

    Besondere Leistungen:

    • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
    • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
    • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen

    Summe Ausführungsplanung

    22,00

     

    Lph 6 Vorbereitung der Vergabe

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

    Finale Abstimmung mit Auftraggeber und Nutzer und Festlegung der endgültigen Mengen, auch im Hinblick auf Budgetvorgaben und übernahmefähiger Geräten

    1,50

    • b) Aufstellen der Vergabeunterlagen ...

    4,50

    • c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich beteiligten

    in a) und b) enthalten

    • d) Ermitteln der Kosten ...

    1,00

    • e) Kostenkontrolle ...

    in d) enthalten

    • f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

    In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden die spezifischen technischen Vertragsangaben hinzugefügt. Die rechtlich ausgerichteten Vertragsunterlagen werden vom Auftraggeber beigefügt.

    in b) enthalten

    Zusammenstellen der Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter und Anlagen erfolgt häufig durch den Auftraggeber

    Besondere Leistungen

    • Erarbeiten der Wartungsplanung und ‒organisation
    • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend

    Summe Vorbereitung der Vergabe

    7,00

     

    Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Einholen von Angeboten

    Erstellen der Firmenvorschlagsliste. Einholen von Angeboten in Abstimmung mit dem Auftraggeber unterhalb der Schwellenwerte

    0,10

    Die verwaltungsmäßige Angebotseinholung erfolgt i.d.R. durch der Auftraggeber bzw. Vergabestelle

    Die Veröffentlichung und Versendung bzw. Einstellen in Vergabeplattformen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. der Vergabestelle

    • b) Prüfen und Werten der Angebote ...

    4,25

    Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe

    Kommentar

    Bewertung

    • c) Führen von Bietergesprächen

    Fachtechnische Zuarbeit zur Vorbereitung und technische Klärung in Bietergesprächen (sofern notwendig)

    in b) enthalten

    • d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten LV und der Kostenberechnung

    0,40

    • e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren

    Bei der Prüfung und Wertung der Angebote hinsichtlich der Ausschlusskriterien sind keine Fragen des Vergaberechts zu bearbeiten z.b. Bearbeitung von Ausschlussgründen, die erfolgt durch den Auftraggeber)

    in b) enthalten

    • f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung

    Mitwirkung bei der Erstellung der Vergabeakte für die Dokumentation und Vertragsunterlagen

    0,25

    Zuarbeit fachtechnischer Belange zu den Zu- und Absageschreiben

    Besondere Leistungen

    • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
    • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)

    Summe Mitwirkung bei der Vergabe

    5,00

     

    Lph 8 Objektüberwachung und Dokumentation

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung ...

    22,00

    • b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten

    in a) enthalten

    • c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)

    0,50

    • d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)

    0,50

    • e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter ...

    1,00

    • f) Gemeinsames Aufmaß mit ausführenden Unternehmen

    in g) enthalten

    • g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht ...

    5,00

    • h) Kostenkontrolle ...

    1,25

    • i) Kostenfeststellung

    in h) enthalten

    • j) Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen

    Während der Gerätemontage erfolgt die Überwachung der Installation und abschließend die technische Prüfung der Geräte als auch Dokumentation als Vorbereitung der Abnahme nach VOB bzw. Übergabe bei Lieferleistungen (Abnahmeempfehlung) an den Auftraggeber

    0,25

    • k) Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung

    Enthält je nach individueller Vereinbarung die Durchführung von Vorbegehungen mit den ausführenden Firmen zur Feststellung der Abnahmefähigkeit

    2,50

    Lph 8 Objektüberwachung und Dokumentation

    Kommentar

    Bewertung

    • l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

    Mitwirkung und Teilnahme an behördlichen Abnahmen, z. B. VOB-Abnahmen, TÜV, Hygiene, etc. Der Antrag für behördliche Abnahmen erfolgt durch den AG.

    in k) enthalten

    • m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit ...

    0,75

    • n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung

    in k) enthalten

    • o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

    1,00

    • p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation ...

    0,25

    Besondere Leistungen:

    • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
    • Werksabnahmen
    • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
    • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel bei Aufmaß oder Ersatzvornahme
    • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (z. B. Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
    • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke

    Summe Objektüberwachung und Dokumentation

    35,00

     

    Lph 9 Objektbetreuung

    Kommentar

    Bewertung

    • a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel ...

    0,50

    • b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen ...

    0,50

    • c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

    in b) enthalten

    Besondere Leistungen:

    • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
    • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
    • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs

    Summe Objektbetreuung

    1,00

    Summe gesamt

    100,00

     

     

    FAZIT | Im Planbereich der Medizin- und Labortechnik ergibt sich regelmäßig eine Gemengelage aus Grundleistungen (Fachplanung technische Ausrüstung) und Besonderen Leistungen. Die Bewertungstabelle des Arbeitskreises Krankenhausplanung unerstützt Planer und Auftraggeber, indem sie Bewertungen und Kommentare für die Grundleistungen liefert und aufzeigt, wo im Regelfall Besondere Leistungen erforderlich werden. Damit können Sie für die jeweiligen Projekte die optimale Leistungszusammensetzung finden. Vergessen Sie nicht, strikt zwischen den Grundleistungen (preisrechtlich geregelt) und den Besonderen Leistungen zu trennen; und zwar sowohl leistungsbezogen als auch honorartechnisch. Nur so kann bei Planungsveränderungen, Verzögerungen oder anderen Anforderungen an die Planung inhaltlich und honorartechnisch ausgewogen im Interesse beider Vertragspartner reagiert werden. Gehen Sie davon aus, dass sich diese Tabelle in den nächsten Jahren in der Fachwelt durchsetzen wird.

     
    Quelle: ID 44703434