· Fachbeitrag · Honorarabrechnung
TGA spezial: Neue Honorarbewertungstabellen für das Fachgebiet Medizin- und Labortechnik
| Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen im Bereich der Medizin- und Labortechnik werden weitestgehend von Fachbüros geplant und überwacht, die darauf speziell ausgerichtet sind. Dieser Planungsbereich wird zunehmend komplexer und beeinflusst die Objekt- und sonstige Fachplanung im Gesundheitswesen bei Neu- und Umbauten immer stärker. Eine Arbeitsgruppe aus spezialisierten TGA-Büros hat für diesen Bereich jetzt konkrete Honorarbewertungstabellen entwickelt. Lernen Sie den Hintergrund kennen und erfahren Sie, wie auch Sie von den Tabellen profitieren. |
Die Medizin- und Labortechnik und die HOAI
In der HOAI-Fassung von 1996 war die Medizin- und Labortechnik noch als namentlich eigenständiger Anwendungsbereich in § 68 erfasst. Dann sind die Anwendungsbereiche in Anlagengruppen umbenannt und inhaltlich verändert worden. In der HOAI 2013 ist die Medizin- und Labortechnik keine eigene Anlagengruppe mehr, sie ist in Anlagengruppe 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrensspezifische Anlagen) geregelt. Damit hat der Verordnungsgeber alle nutzungsspezifischen Anlagen übergreifend beschrieben.
Warum die Bewertungstabellen notwendig sind
Das Problem ist, dass die Planungsanforderungen und -inhalte der Anlagen, die in der Anlagengruppe 7 zusammengefasst sind, zum Teil sehr unterschiedlich sind. Diese Unterschiede haben in der Praxis zur Folge, dass Einzelleistungen unterschiedlich bewertet werden müssen. Das war der Anlass, für die Medizin- und Labortechnik eine eigene Teilleistungsbewertung zu entwickeln. Sie basiert auf den Regelungen der HOAI (u. a. § 8 Abs. 2 HOAI).
Die Bewertungstabellen basieren ‒ wie alle anderen Bewertungstabellen auch ‒ auf Erfahrungswerten, sie sind preisrechtlich nicht konkret geregelt. Die Erfahrungswerte sind vom Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik entwickelt worden. Die Mitglieder entnehmen Sie der beigefügten Tabelle.
Grundleistungen der Medizin- und Labortechnik sind „besonderse“
Die Grundleistungen der Medizin-und Labortechnik weisen Besonderheiten auf, die bei anderen Anlagengruppen der technische Ausrüstung) bzw. in den anderen Leistungsbildern in dieser Form nicht anfallen. Eine Besonderheit besteht darin, dass verschiedene Planungsinhalte, die ansonsten den Grundleistungen zuzuordnen sind, nur im Bereich der Medizintechnik in Form von Wandansichten dargestellt werden. Damit sollen keine Wandansichten als Grundleistungen umdeklariert werden, sondern es sollen lediglich die spezifischen Planungsmethoden (Kommentar in Spalte 6 der Tabelle) erwähnt werden. Denn bestimmte medizintechnische Planungsinhalte lassen sich einfacher bzw. praktischer in Wandansichten darstellen als in Grundrissen.
Diese ‒ für die Medizin-und Labortechnik spezifische Planungsmethode ‒ kann auch damit begründet werden, dass Hersteller von Maschinen und Geräten (z. B. medizintechnische Einbauten und Geräte) nicht für Beratungsfehler haften (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2016, Az. 1 O 385/14, Abruf-Nr. 193989). Folglich tut die Fachplanung der Medizin-und Labortechnik gut daran, die aus ihrer Sicht angemessenste Planungsmethode anzuwenden, um Beratungsfehler zu vermeiden. Diese Methode sind eben hier die Wandansichten. Daraus ergibt sich aber nucght, dass Wandansichten auch in anderen Leistungsbildern und Anlagengruppen geeignet sind.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass bei verschiedenen Planungsinhalten das medizintechnische Raumbuch als effektivstes Planungsinstrument anzusehen ist. Dieses Raumbuch ist nicht zu verwechseln mit der Besonderen Leistung in den anderen Anlagengruppen und Leistungsbildern. Das medizintechnische Raumbuch berücksichtigt, dass im Bereich der Medizin-und Labortechnik nicht nur in ganzen Grundrissstrukturen, sondern auch in Funktionseinheiten (bzw. Räume) gedacht und geplant wird. Insofern gilt hier das gleiche wie oben, nämlich dass das medizintechnische Raumbuch kein Raumbuch im Sinne einer Besonderen Leistung darstellt.
Kostengruppe 612 als Teil der Medizin- und Labortechnik
Die Planungsinhalte der Medizin- und Versorgungstechnik umfassen nicht nur Bestandteile aus der Kostengruppe 474 nach DIN 276, Teil 1, sondern auch viele Teil aus der Kostengruppe 612. So kann die Medizin- und Labortechnik nur dann sinnvoll geplant werden, wenn sie auch die Ausstattungen aus der Kostengruppe 612 integriert.
PRAXISHINWEIS | Die funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge in der Medizin- und Labortechnik erfordern also die einheitliche Planung von Bestandteilen aus den Kostengruppen 474 und 612, um eine ganzheitliche Lösung erarbeiten zu können. Aus diesem Grund empfiehlt PBP, bei entsprechenden Planungsaufträgen die Kosten der Kostengruppe 612 vertraglich ebenfalls als Bestandteil der anrechenbaren Kosten zu regeln bzw. zu vereinbaren.
PRAXISHINWEIS | Die funktionalen und organisatorischen Zusammenhänge in der Medizin- und Labortechnik erfordern also die einheitliche Planung von Bestandteilen aus den Kostengruppen 474 und 612, um eine ganzheitliche Lösung erarbeiten zu können. Aus diesem Grund empfiehlt PBP, bei entsprechenden Planungsaufträgen die Kosten der Kostengruppe 612 vertraglich ebenfalls als Bestandteil der anrechenbaren Kosten zu regeln bzw. zu vereinbaren. |
Besondere Leistungen bei der Medizin- und Labortechnik
Die Medizin- und Labortechnik wird immer mehr von der Organisationsplanung und elektronischen Datenverarbeitung geprägt. Sie ist damit fachlich auf das engste mit entsprechenden Besonderen Leistungen verbunden und kann nicht getrennt davon bearbeitet werden. Die Besonderen Leistungen sind jedoch objektbezogen im Planungsvertrag zu erfassen und zu honorieren.
Wichtig | Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, sind in der Bewertungstabelle sinnvoll zugehörige Besondere Leistungen beispielhaft eingestellt worden. Mit der Einzelbewertung haben die Besonderen Leistungen nichts zu tun. Die Bewertungen betreffen lediglich die Grundleistungen. Für Besondere Leistungen sind eigenständige Leistungs- und Honorarvereinbarungen erforderlich.
Die Teilleistungstabelle Medizin- und Labortechnik
Die Tabelle wurde erarbeitet vom Arbeitskreis Medizin- und Labortechnik. Er besteht aus folgenden Büros: Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH, mtp Planungsgesellschaft für Medizintechnik mbH, pkt Planungsgruppe Krankenhaustechnik GmbH, Sana-Medizintechnisches Servicezentrum GmbH, TEAMPLAN-Gesellschaft für Planung und Organisation mbH.
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Der „Kommentar“ konkretisiert die Teilleistungen in Bezug auf Erfordernisse der Medizin- und Labortechnik. Unterhalb der Grundleistungen sind Besondere leistungen aufgeführt. Sie sind gültig für die Kostengruppen 474 und 612 nach DIN 276 | ||
Lph 1 Grundlagenermittlung | Kommentar | Bewertung |
| Einarbeitung in die Thematik, Klärung der Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen sowie der medizintechnischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen bzw. Strategie für die Projektierung | 1,00 |
| Analyse der Grundlagen und Klärung der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Dokumenten, z.B. Raum- und Funktionsprogramms, Bestandspläne, Bestandslisten der Einrichtung, Gerätedaten, Standardisierungskataloge, etc. | 0,75 |
| 0,25 | |
Besondere Leistungen in Lph 1:
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Summe Grundlagenermittlung | 2,00 |
Lph 2 Vorplanung | Kommentar | Bewertung |
| Klärung und Definition der Organisations- und Abstimmungsstruktur des Projektes, bezogen auf die gerätetechnische Ausstattung. Vorausgesetzt wird ein abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm | 0,50 |
Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung Beteiligten | ||
| Klärung der Anwenderanforderungen, Nutzerabstimmung | 5,50 |
„Bei Umbauten: Bestandsbegehung/ -sichtung der medizintechnischen Einrichtung mit dem Ziel die im Projekt verwendeten Standards als Basis für die weitere Planung zu ermitteln (z.B. Planungskonzept, Kosten, etc.), auf der Grundlage von Bestandslisten von Seiten des Auftraggebers in digitaler Form. Bestandsaufnahmen sind Besondere Leistungen.Festlegung der Anteile von Neubeschaffung und übernahmefähigem Bestandsgerät über einen prozentualen Ansatz“ | ||
Lph 2 Vorplanung | Kommentar | Bewertung |
Kapazitätsabschätzung (Kapazitätsberechnung ist eine Besondere Leistung) und Anlagendimensionierung anhand von Leistungsdaten (hierzu sind die betriebsorganisatorischen Leistungsdaten von Seiten des Auftraggebers erforderlich). Dies sind z. B. bildgebende Großgeräte, Reinigung- und Sterilisation (Sterilgutversorgung), Endoskopiereinigung, Laborgroßautomaten, Kommissionierautomaten, etc. | ||
Mitwirkung und Beratung des Architekten bei der Grundrissgestaltung und räumlichen Anordnung | ||
| Zuarbeit zur Integration der medizintechnisch relevanten Planungsparameter in die Planungsschemata der TGA z.B. ausgelagerte Vakuumpumpe Sterilisator, Kühlkreislauf MRT, Quenchrohr, Dampfverbraucher | in b) enthalten |
Zeichnerische Darstellung von wesentlicher medizintechnischer Ausstattung (z.B. Großgeräte, OP-Ausstattung, etc.) als Stellflächennachweis | ||
| Im Rahmen der Leistungsabgrenzung werden medizinische Geräte mit den Einrichtungen der Haustechnik und des Hochbaus sowie weiteren Gewerken zur Medizintechnik abgegrenzt (Schnittstellenkatalog) | 1,75 |
Abstimmung der medizintechnischen Planung mit den an der Planung Beteiligten | ||
Erarbeiten und Zusammenstellen relevanter technischer Angaben (z.B. Einbringwege Großgeräte, schwere Lasten, Bodenabsenkungen, etc.) mit raumbezogenen, medizinisch-relevanten haustechnischen und baulichen notwendigen Angaben für die medizintechnische Einrichtung | ||
| Mitwirkung bei Vorverhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z.B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde | in d) enthalten |
| Erarbeitung einer Kostenschätzung (Funktionsstellen mit Berücksichtigung von Bauabschnitten bzw. Gebäuden) anhand des freigebenen Raum- und Funktionsprogramms und/oder Grundrisse des Architekten ggf. mit Abschätzung der Bestandsgeräteübernahme einschließlich deren Umsetzungskosten | 1,00 |
Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Planung, Ausschreibung und Bau in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan | ||
| 0,25 | |
„Besondere Leistungen:Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs (siehe auch Lph 3)“ | ||
Summe Vorplanung | 9,00 |
Lph 3 Entwurfsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Erstellen einer Einrichtungsliste mit Angabe der einzelnen Einrichtungsgegenstände, Mengen, Zuordnung zur DIN 276, Kostenträger und Beschaffungskosten mit Überprüfung auf Übernahmefähigkeit | 6,00 |
Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im Maßstab 1:100 werden die relevanten festeingebauten und raumbestimmenden medizintechnischen Geräte (Neu und/oder Bestand der KGR 474 und 612) eingezeichnet. Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der medizintechnisch-relevanten Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen“ | ||
| Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern | in a) enthalten |
Abstimmung mit Nutzern und Bauherrnvertretern (bis zu drei Termine) | ||
| Festlegung der technischen Schnittstellen (Schnittstellenkatalog) bezüglich aller weiteren Anlagengruppen hinsichtlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Bereitstellung, Vormontage, Messprotokolle und Prüfungen, Übergabepunkte, etc. | 9,00 |
Fortschreiben und Detaillieren der Ergebnisse der Vorplanung mit Einarbeiten der Ergebnisse aus den Vorverhandlungen mit den Behörden | ||
Erarbeitung eines raumweisen Anforderungskataloges für die Aufstellung, die Versorgung und den Betrieb der baugebundenen und mobilen medizintechnischen Einrichtung als Grundlage für die Objektplanung. Basis für die Ausarbeitung sind Abstimmung mit den entsprechenden Anwendern über die Arbeitsweisen und Gerätestandardsn über die Arbeitsweisen und Gerätestandards. Dies sind Angaben zu:
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Hinweise zu besonderen baulichen Maßnahmen, wie z. B. Strahlenschutz (keine Berechnung), Magnetfeldabschirmung (keine Berechnung), besondere statische Belastung, | ||
Lph 3 Entwurfsplanung | Kommentar | Bewertung |
Basierend auf der Entwurfsplanung des Architekten im M 1:100 werden die raumbestimmenden medizintechnischen Geräte und Einrichtungen eingezeichnet. Die Anordnung im Raum erfolgt unter Beachtung der Funktionsabläufe, der anwenderspezifischen Arbeitsweisen sowie der räumlichen Gegebenheiten im Rahmen von Anwenderabstimmungen“ | ||
| 0,25 | |
| Mitwirkung bei den Verhandlungen mit Behörden zur Genehmigungsfähigkeit. Dies sind bei der Medizintechnik z. B. die hygienischen Aspekte mit dem Gesundheitsamt, Genehmigungsbehörden und die Förderbehörde | in a) enthalten |
| Ggf. geräteweise Kostenberechnung für die Kostengruppen nach DIN; Abstimmung der Einrichtung mit dem Auftraggeber“ | 1,50 |
Mitwirkung bei der Aufstellung eines Terminplans mit zeitlichen Angaben zur Ausschreibung, Installation von Vormontagen (z. B. Tischsäulen, Deckenstative) und Fertigmontage, Abnahmen, Einweisungen, etc. in Abstimmung mit dem Rahmenterminplan | ||
| in f) enthalten | |
| 0,25 | |
Besondere Leistungen:
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Summe Entwurfsplanung | 17,00 |
Lph 4 Genehmigungsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Erarbeiten der Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen/Zustimmungen für die medizintechnische Planung, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen/Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit den Behörden. Zusammenstellung der Ergebnisse der Entwurfsplanung für die behördlichen Einrichtungen (Bauantrag und Förderantrag). Beispiele sind Abstimmungen mit Hygienefachkräften, Genehmigungsbehörden, Gesundheitsämtern, Sicherheitsbeauftragten, Brandschutz | 2,00 |
| in b) enthalten | |
Summe Genehmigungsplanung | 2,00 |
Lph 5 Ausführungsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Fortschreiben und detaillieren der Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und einarbeiten der Prüfergebnisse | 4,00 |
Abstimmung der medizintechnischen Planung mit der an der Planung beteiligten Fachplanern | ||
Durchführung von Nutzerabstimmungen, nur soweit die Entwurfsplanung nicht geändert wird. | ||
| Mit den Anwendern abgestimmte detaillierte Planung mit Vermassung der funktionsbestimmenden Anschlüsse und der bau- und haustechnischen Vorinstallationen für den Betrieb der medizintechnischen Einrichtungen im Maßstab 1:50 auf der Grundlage der Objektplanungsvorgaben. | 9,00 |
Schematische Darstellung raumübergreifender MT Systeme wie zum Beispiel: Patientenmonitoring, IOPS und Subsysteme ZSVA. | ||
Fortschreibung der technischen Angaben | ||
Erstellung von Wandansichten oder Details als zeichnerische Darstellung von medizintechnisch hochinstallierten Räumen auf Grundlage von architektonischen Rohlingen. Die Wandansichten bilden die Grundlage von Schlitz- und Durchbruchsplänen für die Planungsbeteiligten | ||
| Angaben zu Schlitz- und Durchbruchsplanung, Leerrohren (nur Medizintechnikrelevant) und Trassen z. B. für:
| 4,00 |
| 0,50 | |
Lph 5 Ausführungsplanung | Kommentar | Bewertung |
| Anpassung baulich/technologisch relevanter Angaben für die Planungsbeteiligten auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse. Für sehr raumbestimmende Einrichtungen wie zum Beispiel für bildgebende Großgeräte und Geräte in der ZSVA“ | 0,50 |
| Prüfen und Anerkennen betrifft nicht die etwaige Mangelbeseitigung von Inhalten, die im Rahmen der Prüfung der M+W - Planung erkennbar werden | 4,00 |
Besondere Leistungen:
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Summe Ausführungsplanung | 22,00 |
Lph 6 Vorbereitung der Vergabe | Kommentar | Bewertung |
| Finale Abstimmung mit Auftraggeber und Nutzer und Festlegung der endgültigen Mengen, auch im Hinblick auf Budgetvorgaben und übernahmefähiger Geräten | 1,50 |
| 4,50 | |
| in a) und b) enthalten | |
| 1,00 | |
| in d) enthalten | |
| In Abstimmung mit dem Auftraggeber werden die spezifischen technischen Vertragsangaben hinzugefügt. Die rechtlich ausgerichteten Vertragsunterlagen werden vom Auftraggeber beigefügt. | in b) enthalten |
Zusammenstellen der Vergabeunterlagen einschließlich Formblätter und Anlagen erfolgt häufig durch den Auftraggeber | ||
Besondere Leistungen
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Summe Vorbereitung der Vergabe | 7,00 |
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe | Kommentar | Bewertung |
| Erstellen der Firmenvorschlagsliste. Einholen von Angeboten in Abstimmung mit dem Auftraggeber unterhalb der Schwellenwerte | 0,10 |
Die verwaltungsmäßige Angebotseinholung erfolgt i.d.R. durch der Auftraggeber bzw. Vergabestelle | ||
Die Veröffentlichung und Versendung bzw. Einstellen in Vergabeplattformen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. der Vergabestelle | ||
| 4,25 | |
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe | Kommentar | Bewertung |
| Fachtechnische Zuarbeit zur Vorbereitung und technische Klärung in Bietergesprächen (sofern notwendig) | in b) enthalten |
| 0,40 | |
| Bei der Prüfung und Wertung der Angebote hinsichtlich der Ausschlusskriterien sind keine Fragen des Vergaberechts zu bearbeiten z.b. Bearbeitung von Ausschlussgründen, die erfolgt durch den Auftraggeber) | in b) enthalten |
| Mitwirkung bei der Erstellung der Vergabeakte für die Dokumentation und Vertragsunterlagen | 0,25 |
Zuarbeit fachtechnischer Belange zu den Zu- und Absageschreiben | ||
Besondere Leistungen
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Summe Mitwirkung bei der Vergabe | 5,00 |
Lph 8 Objektüberwachung und Dokumentation | Kommentar | Bewertung |
| 22,00 | |
| in a) enthalten | |
| 0,50 | |
| 0,50 | |
| 1,00 | |
| in g) enthalten | |
| 5,00 | |
| 1,25 | |
| in h) enthalten | |
| Während der Gerätemontage erfolgt die Überwachung der Installation und abschließend die technische Prüfung der Geräte als auch Dokumentation als Vorbereitung der Abnahme nach VOB bzw. Übergabe bei Lieferleistungen (Abnahmeempfehlung) an den Auftraggeber | 0,25 |
| Enthält je nach individueller Vereinbarung die Durchführung von Vorbegehungen mit den ausführenden Firmen zur Feststellung der Abnahmefähigkeit | 2,50 |
Lph 8 Objektüberwachung und Dokumentation | Kommentar | Bewertung |
| Mitwirkung und Teilnahme an behördlichen Abnahmen, z. B. VOB-Abnahmen, TÜV, Hygiene, etc. Der Antrag für behördliche Abnahmen erfolgt durch den AG. | in k) enthalten |
| 0,75 | |
| in k) enthalten | |
| 1,00 | |
| 0,25 | |
Besondere Leistungen:
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Summe Objektüberwachung und Dokumentation | 35,00 |
Lph 9 Objektbetreuung | Kommentar | Bewertung |
| 0,50 | |
| 0,50 | |
| in b) enthalten | |
Besondere Leistungen:
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Summe Objektbetreuung | 1,00 | |
Summe gesamt | 100,00 |
FAZIT | Im Planbereich der Medizin- und Labortechnik ergibt sich regelmäßig eine Gemengelage aus Grundleistungen (Fachplanung technische Ausrüstung) und Besonderen Leistungen. Die Bewertungstabelle des Arbeitskreises Krankenhausplanung unerstützt Planer und Auftraggeber, indem sie Bewertungen und Kommentare für die Grundleistungen liefert und aufzeigt, wo im Regelfall Besondere Leistungen erforderlich werden. Damit können Sie für die jeweiligen Projekte die optimale Leistungszusammensetzung finden. Vergessen Sie nicht, strikt zwischen den Grundleistungen (preisrechtlich geregelt) und den Besonderen Leistungen zu trennen; und zwar sowohl leistungsbezogen als auch honorartechnisch. Nur so kann bei Planungsveränderungen, Verzögerungen oder anderen Anforderungen an die Planung inhaltlich und honorartechnisch ausgewogen im Interesse beider Vertragspartner reagiert werden. Gehen Sie davon aus, dass sich diese Tabelle in den nächsten Jahren in der Fachwelt durchsetzen wird. |