15.11.2023 · Nachricht · Honorarabrechnung
Wärmeschutz und Energiebilanzierung sind keine Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude
| Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung gehören zu den speziellen Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute. Sie sind keine Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude. Das hat das OLG Frankfurt a. M. festgestellt. |
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