· Fachbeitrag · Honorarermittlung
Wie Sie eine richtige Kostenberechnung für eine prüffähige Honorarrechnung nach HOAI erstellen
von Elisabeth Heinemann, Dipl.-Ing. Architektin, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Augsburg
| Die Praxis zeigt, dass eine von Architekten erstellte „Kostenberechnung“ oft nicht den Maßgaben der DIN 276 entspricht. Das kann dazu führen, dass eine Rechnung ‒ mit einer Honorarberechnung nach HOAI ‒ nicht prüfbar ist. Da aber nur eine prüfbare Rechnung die Fälligkeit einer Honorarforderung begründet, bedeutet dies, dass Sie als Planer u. U. kein Honorar für Ihre erbrachten Leistungen erhalten. Damit Ihnen genau das nicht passiert, fasst Ihnen PBP in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte zusammen, die bei der Erstellung einer richtigen Kostenberechnung zu beachten sind. |
Der Zweck der Kostenberechnung
Die DIN 276 normiert die Kosten im Hochbau und setzt nach HOAI die Grundlagen der Honorarermittlungen fest. Die Kostenberechnung ist ‒ wie auch eine Kostenschätzung ‒ ein genormtes „Kostensortierungssystem“, um ermittelte Baukosten kontrollierbar und vergleichbar zu machen. Eine Kostenberechnung dient dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe und den Planern als Honorarberechnungsgrundlage zu Ermittlung eines Honorars nach HOAI.
Ist eine Kostenberechnung nicht normgerecht erstellt, ist sie weder geeignet, die Baukosten zu überprüfen und zu vergleichen, noch stellt sie eine geeignete Honorarberechnungsgrundlage zur Honorarermittlung nach HOAI dar.
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