· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Abweichen von Bauvorschriften: Dem Bauherrn Kosten sparen und extra Honorar generieren
von Dip.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öbuv Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Vellmar
| Sie wissen es aus eigener Erfahrung: Das öffentliche Baurecht wird immer komplexer. Nicht nur, dass jedes Bundesland sein eigenes Baurecht regelt. Vorschriften widersprechen sich, andere sorgen für erheblichen Kostenaufwand, der vermeidbar wäre. Hier kommen Sie ins Spiel: Nutzen Sie die im Bauordnungsrecht vorgesehenen Möglichkeiten, Abweichungen qualifiziert zu beantragen. Zeigen Sie sich dem Bauherrn als kompetenter Partner und sparen Sie ihm Kosten. PBP führt Sie ins Thema ein und weist Ihnen den Weg. |
Die Ausgangslage: Qualifizierter Antrag = schnell genehmigt
Zunächst gilt folgender Grundsatz: Die mit den Bauvorschriften der Bundesländer geregelten Anforderungen dienen dazu, die den Bauvorschriften übergeordneten gesetzlichen Schutzziele einzuhalten. Mit anderen Worten: Die gesetzlichen Schutzziele (z. B. Schutz von Leib und Leben) müssen immer eingehalten werden.
Die Durchführungsbestimmungen der Länder lassen davon aber Ausnahmen zu. Verbindliche Bauvorschriften dürfen durch Abweichungsanträge teilweise außer Kraft gesetzt werden, wenn das übergeordnete Schutzziel auch mit der alternativ beantragten Planungslösung (= Abweichung) eingehalten werden kann.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig