· Fachbeitrag · Planungsleistungen
Projektabwicklung: So setzen Sie Abweichungen von Bauordnungsvorschriften erfolgreich durch
| Die bauordnungsrechtlichen Vorschriften werden immer komplexer, die Regelungsdichte steigt ständig. Oft stehen Vorschriften wirtschaftlichen oder funktional optimierten Planungslösungen aber im Weg. Erfahren Sie daher, mit welchen Strategien Sie im Einvernehmen mit Ihrem Auftraggeber Anträge auf Abweichungen von den Bauordnungsrichtlinien durchsetzen, um funktional gute Lösungen umsetzen zu können, Baukosten zu sparen und das Projekt terminlich zu optimieren. |
Regelwerke sehen Abweichungsanträge bereits vor
Vorab: Sie müssen sich nicht als „Quertreiber“ oder ähnliches fühlen, wenn Sie entsprechende Anträge stellen. Sie wahren nur die Rechte, die Ihnen bzw. Ihrem Auftraggeber zustehen. Die Landesbauordnungen sehen im Regelwerk nämlich bereits vor, dass Abweichungen oder Ausnahmen zulässig sind.
Sie müssen nur wissen, wie Sie Anträge richtig stellen und begründen. Ausgangsbasis ist die Musterbauordnung des Bundes, an der sich alle Landesbauordnungen orientieren. Anders ist es, wenn Sie vom Bebauungsplan abweichen wollen. Dann ist § 31 BauGB maßgeblich. Hier müssen Sie Ihren Abweichungsantrag an die Gemeinde richten. Ansonsten gilt hier das Gleiche wie bei Abweichungen von den Vorschriften der Landesbauordnungen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig