· Nachricht · Honorargestaltung
Aufstockungsklagen: Az. beim EuGH lautet C-261/20
| Können Sie sich auch nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 noch in den Mindestsatz der HOAI hineinklagen? Diese Frage hat der BGH am 14.05.2020 nicht beantwortet, sondern an den EuGH zurückgegespielt. Rainer Schliebs aus der Abteilung „Informationsdienste“ beim BGH hat PBP jetzt das Aktenzeichen des neuerlichen EuGH-Verfahrens mitgeteilt. Es lautet C-261/20. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „OLG Celle will für alte Honorarforderungen Mindestsatz nicht gewähren: Lohnt sich Gegenwehr?“, PBP 02/2021, Seite 8 → Abruf-Nr. 47080086
- Beitrag „BGH spielt Mindestsatzklagen an den EuGH zurück: Gute Perspektiven für laufende Verträge“, PBP 6/2020, Seite 4 → Abruf-Nr. 46586075
Quelle: ID 46880386