02.09.2021 · Nachricht · Honorargestaltung
Auftrag für Wohn- und Geschäftshaus: Unternehmerhandeln?
| Bearbeiten Sie für einen Auftraggeber ein Projekt, das sowohl dessen unternehmerischen als auch privaten Zwecken dient, und kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können Sie den höheren „Verzugszinssatz“ nach § 288 Abs. 2 BGB nur verlangen, wenn bei dem Auftrag der unternehmerische Zweck überwiegt. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig