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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Besondere Leistungen: Neben dem Honorar müssen Sie auch die Leistung genau definieren

    | Wie weit reicht die „technische Substanzerkundung“ im Leistungsbild Gebäude bei einem Umbau? Kann der Bauherr davon ausgehen, dass er für sein Geld (z. B. Pauschale) eine allumfassende Substanzerkundung inkl. Bauschadensgutachten, geometrischer Bestandsaufnahme und Dokumentation in Form von Bestandsplänen bekommt? Diese Leseranfrage wirft den Blick auf ein Thema, dessen Brisanz oft unterschätzt wird ‒ die Leistungs- und Honorarvereinbarung bei Besonderen Leistungen. |

     

    Besondere Leistungen in der HOAI: Das sollten Sie wissen

    Machen Sie sich zunächst drei Dinge klar:

     

    • 1. Die Besonderen Leistungen sind in der HOAI nicht abschließend erfasst. Die Fälle, die dort genannt werden, sind Beispiele.