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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    Bestandsaufnahmen bei Freianlagen als Besondere Leistung?

    | Ein Leser fragt: Eine Freianlage soll umgebaut werden. Weil keine geeigneten Bestandspläne vorhanden sind, wollen wir dem Auftraggeber vorschlagen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Welche Honorarvereinbarung sieht die HOAI vor bzw. was empfehlen Sie? |

     

    Unsere Antwort | Bei Bestandsaufnahmen bei Freianlagen handelt es sich um Besondere Leistungen, die preisrechtlich nicht geregelt sind. Sie sind nach den gleichen Grundsätzen zu honorieren wie Bestandsaufnahmen bei anderen Objekten (Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, Gebäuden). Wir empfehlen, eine klare Vereinbarung zu treffen, welche fachtechnischen Inhalte die Bestandsaufnahmen umfasst und welche nicht (zum Beispiel Geländemodellierung/Höhenverhältnisse, Böschungen, Anlagen in Freianlagen wie Wege, Befestigungen, Stege, unterirdische Leitungen). Auch das Thema Schadstoffkontamination gehört gegebenenfalls dazu (Sonderfachbüro).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 32031130