01.08.2017 · Fachbeitrag · honorargestaltung
Erfolgshonorar: So könnte Ihre Vereinbarung aussehen
| Die Bonushonorarregelung in § 7 Abs. 6 HOAI 2013 hat unter anderem das Ziel, Planungsbüros den Wettbewerb mit GU oder GÜ zu erleichtern. Und in der Tat: Für die Akquisition kann es in Ausnahmefällen förderlich sein, wenn man eine Honorarerhöhung bei Kostenreduzierungen anbietet. Nutzen Sie dazu den folgenden Klauselvorschlag. |
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