· Fachbeitrag · Honorargestaltung
HOAI: Wann eine Abweichung von den Prozent-Werten je Lph möglich ist und wie Sie das regeln
| Die Prozent-Werte, die die HOAI für jede Lph vorsieht, sind nicht verbindlich. Sie können davon abweichen, sowohl nach unten als auch nach oben. |
Wann das Thema „Abweichung“ in der Praxis relevant wird
In der Praxis kommt es vor, dass die Parteien von der HOAI-Prozentaufteilung in Fällen abweichen wollen, in denen in einer Lph ein höherer (oder auch niedrigerer) Aufwand anfällt als ihn die HOAI widerspiegelt.
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So vereinbaren einige Bauherrn, dass die Leistungen der Lph 8 nicht mit 32 Prozent vom Gesamthonorar (beim Leistungsbild Gebäude) vergütet werden, sondern mit 38 Prozent. |
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