· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Neue Erkenntnisse zur Schnittstelle Grundleistungen und Besondere Leistungen
| Welche Leistungen sind im Vertragsgegenstand (und Honorar) enthalten und welche Leistungen können gesondert vereinbart und abgerechnet werden? Das sind Fragen, die immer mehr an Relevanz gewinnen. PBP hat neue Abgrenzungsfälle für Sie recherchiert. |
Der werkvertrags- und honorarrechtliche Hintergrund
Ein Honorar für Leistungen, die nicht in der HOAI geregelt sind, müssen Sie immer auf der Anspruchsgrundlage des BGB durchsetzen. Das hört sich sehr rechtstheoretisch an, ist aber in der Praxis gar nicht so schwierig.
Zunächst gilt, dass der konkrete Leistungsinhalt, den Sie mit Ihrem Auftraggeber im Planungsvertrag vereinbart haben, Ausgangsbasis für Ihre Zusatzforderungen ist. Im Rahmen der Privatautonomie haben Sie da „freie Hand“. Die Praxis lehrt aber, dass sehr viele Planungsverträge die geschuldeten Leistungen immer noch auf Basis der Grundleistungen der HOAI regeln.
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