· Fachbeitrag · Honorargestaltung
Planungsänderungen: Partnerschaftlich agieren und Honorar einfach nach Zeitaufwand abrechnen
| Ist es sinnvoll, Planungsänderungen (oder Korrekturen eines Vorplaners), im Zeithonorar zu erbringen oder lauern zu viele Fallstricke? Was muss beachtet werden, wenn ich Änderungsleistungen „einfach“ abrechnen will? PBP Planungsbüro professionell beantwortet diese Praxisfragen. |
Gängige Praxis: Planer rennen Änderungshonorar hinterher
Im Tagesgeschäft kommt es sehr oft vor, dass kurzfristig an verschiedenen Stellen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand Planungen geändert werden sollen. Alles muss schnell gehen, am Ende rennt der Planer seinem Honorar oft hinterher.
Die Honorarermittlung bei Planungsänderungen nach den Regeln des § 10 HOAI ist umständlich und aufwendig. Das gilt vor allem, wenn viele kleine Änderungen schnell durchzuführen sind. Die häufigsten Streitpunkte sind dann die Ermittlung der anrechenbaren Kosten, der konkrete Änderungsumfang und die zu ändernden Teilleistungen.
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