30.09.2013 · Fachbeitrag · Honorargestaltung
Tragwerksplanung in der HOAI 2013: Begriffsdefinition sorgt für Klarheit beim Honorar
| Eine der wesentlichen Änderungen, die die HOAI 2013 für den Bereich der Tragwerksplanung gebracht hat, ist die Klarstellung des Verordnungsgebers, was als Tragwerksplanung gilt (§ 49 HOAI). Das hat zur Folge, dass viele Leistungen, die bisher landläufig (aber unzutreffend) als Grundleistungen angesehen wurden, gar keine sind. |
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