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  • · Fachbeitrag · Honorarmanagement

    Stundensatzvereinbarung im Planungsvertrag: So vermeiden Sie Verluste

    | Sie kennen das Szenario: Bei der Vertragsanbahnung steht auch das Thema „Stundensatz“ an. Sie möchten den Bauherrn nicht mit zu hohen Stundensatzforderungen verkrätzen und machen deshalb ein „Unterkostenangebot“. Auch weil Sie davon ausgehen, dass Sie eher wenige Leistungen im Stundensatz erbringen werden. Ein solches Entgegenkommen kann Ihnen später aber auf die Füße fallen, wenn doch viele Leistungen im Zeithonorar anfallen. Versuchen Sie sich deshalb an der „Quadratur des Kreises“ und erfahren Sie, wie Sie bei Stundensatzvereinbarungen richtig vorgehen. |

    So gehen Sie im Zuge der Vertragsanbahnung vor

    Gelingt es Ihnen nicht, auskömmliche Stundensätze zu vereinbaren, oder nehmen Sie aus strategischen Gründen davon Abstand, sollten Sie zumindest Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Konkret:

     

    • 1. Stellen Sie bereits im Zuge der Vertragsanbahnung klar, dass das Zeithonorar für einen begrenzten zeitlichen oder inhaltlichen Umfang gilt.