· Fachbeitrag · Honorarpraxis
Planungsumfang wird nachträglich erweitert: Wie kommt man zum angemessenen Honorar?
| Geringfügige räumliche Erweiterungen des Planungsumfangs können dazu führen, dass diesbezügliche Änderungshonorare unauskömmlich werden. PBP zeigt anhand eines Praxisfalls, wie Sie solche Konstellationen gut lösen. |
Der Fall aus der Praxis
15 Monate nach der Genehmigung des Bauantrags und nach ca. 50 Prozent bereits erbrachter Lph 8 wird der Planungsumfang räumlich erweitert. Die Erweiterung beträgt ca. fünf Prozent des bisherigen gesamten räumlichen Planungsumfangs. Das Planungsbüro stellt sich die Frage, ob der bürointerne Aufwand durch eine anteilige Erhöhung der anrechenbaren Kosten adäquat abgedeckt wird.
Die Lösungsüberlegungen des Honorarsachverständigen
Aufgrund der erheblichen zeitlichen Trennung kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es hier mit einer Erhöhung der anrechenbaren Kosten getan ist. Eher ist von einer kalkulatorisch eigenständigen Abrechnungseinheit auszugehen. Dafür sprechen folgende Argumente:
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