Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Honorarrecht

    Abschlagszahlungen sind keine sichere Bank

    | Abschlagszahlungen, die Ihr Auftraggeber an Sie leistet, sind für Sie keine „sichere Bank“. Das hat das KG Berlin nochmals klargestellt. Stellt sich im Rahmen der geprüften Schlussrechnung heraus, dass Sie schon mit den Abschlagszahlungen überzahlt sind, müssen Sie anteilige Honorare zurückzahlen. |

     

    PBP empfiehlt daher, Abschlagszahlungen systematisch genauso aufzubauen wie eine Schlussrechnung, alle Schlussrechnungsparameter möglichst korrekt anzuwenden und lediglich beim Leistungsstand konkret auf die noch anteilig erbrachten Leistungen abzustellen. Dabei bleibt festzuhalten, dass Sie Fehler, die sich z. B. in den ersten sechs Abschlagsrechnungen eingeschlichen haben, später auch „nach oben“ nachkorrigieren können. Hier kann sich der Bauherr z. B. nicht darauf berufen, dass eine zu niedrige Honorarzone oder „vergessene anrechenbare Kosten“ (z. B. aus mitverarbeiteter Bausubstanz) in den Abschlagsrechnungen nunmehr als festgesetzt gelten (KG Berlin, Urteil vom 03.03.2023 Az. 7 U 158/21, Abruf-Nr. 235860).

     

    Wichtig | Bedenken Sie den Unterschied zwischen Abrechnungsfehler und Nachtrag zum Planungsvertrag. Das „nach oben korrigieren“ betrifft nur solche Sachverhalte, bei denen Sie in den bisherigen Abschlagsrechnungen Fehler dergestalt haben, dass Sie gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen etwas vergessen oder zu niedrig angesetzt haben.