28.09.2022 · Nachricht · Honorarrecht
Aufstellung von Schlussrechnungen muss vereinbart werden
| Im Tagesgeschäft kommt es aktuell öfter vor, dass ein ausführendes Unternehmen den Auftrag kündigungsbedingt nicht zu Ende führt. Daraufhin werden Sie vom Bauherrn gebeten, anstelle des ehemaligen Auftragnehmers die Schlussrechnung über die ausgeführten Arbeiten aufzustellen. Müssen Sie das machen? Und wie ist es mit der Honorierung? PBP gibt auf Basis einer Entscheidung des OLG Oldenburg die Antwort. |
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