19.08.2020 · Nachricht · Honorarrecht
Bauhandwerkersicherung: § 650f BGB ist ein scharfes Schwert
| Als Architekt oder Fachplaner haben Sie auch dann Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit, wenn der zu sichernde Vergütungsanspruch (noch) nicht fällig ist. Die Inanspruchnahme von § 650f BGB setzt nur voraus, dass solche Ansprüche bestehen oder die Möglichkeit da ist, dass sie entstehen. Die Ansprüche müssen aber weder fällig noch sofort durchsetzbar sein. Und Sie müssen auch keine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt haben. So lautet hat ein rechtskräftiges Urteil des OLG Bamberg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig