02.07.2019 · Nachricht · Honorarrecht
Bauträger verwendet Entwurfsplanung: Wertersatz fällig
| Verwendet ein Bauträger im Nachhinein heimlich Entwurfspläne eines Architekten, muss er dem Entwurfsverfasser Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB zahlen. Der Wertersatz bemisst sich in solchen Fällen nach den Mindestsätzen der HOAI. Das hat das OLG Celle entschieden. |
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