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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Checkliste für die Lph 6: Das müssenPlanungsbüros ohne Zusatzhonorar nicht leisten

    | In der Lph 6 verlangen viele Bauherrn weitreichende Leistungen, die nicht in Übereinstimmung mit den Grundleistungen stehen. Erfahren Sie deshalb anhand der drei häufigsten vertraglichen Ausgangslagen, was von Ihnen in der Lph 6 geschuldet ist und wofür Sie zusätzliches Honorar fordern können. |

    Die drei häufigsten Szenarien

    Entscheidend, ob Sie Leistungen in der Lph 6 abrechnen können, ist die vertragliche Ausgangslage.

     

    1. Grund- und Besondere Leistungen wurden zusammen vereinbart

    Häufig kommt es vor, dass Grund- und Besondere Leistungen im Vertrag als einheitliche Leistungsvereinbarung zusammengefasst vereinbart worden sind. Als zugehörige Honorarvereinbarung ist der Mindestsatz oder Mittelsatz vereinbart worden.