· Fachbeitrag · Honorarrecht
Checkliste für die Lph 6: Das müssenPlanungsbüros ohne Zusatzhonorar nicht leisten
| In der Lph 6 verlangen viele Bauherrn weitreichende Leistungen, die nicht in Übereinstimmung mit den Grundleistungen stehen. Erfahren Sie deshalb anhand der drei häufigsten vertraglichen Ausgangslagen, was von Ihnen in der Lph 6 geschuldet ist und wofür Sie zusätzliches Honorar fordern können. |
Die drei häufigsten Szenarien
Entscheidend, ob Sie Leistungen in der Lph 6 abrechnen können, ist die vertragliche Ausgangslage.
1. Grund- und Besondere Leistungen wurden zusammen vereinbart
Häufig kommt es vor, dass Grund- und Besondere Leistungen im Vertrag als einheitliche Leistungsvereinbarung zusammengefasst vereinbart worden sind. Als zugehörige Honorarvereinbarung ist der Mindestsatz oder Mittelsatz vereinbart worden.
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