· Nachricht · Honorarrecht
Erfolgreiche Honorarklage setzt drei Dinge voraus
| Will ein Architekt sein Honorar einklagen, muss er darlegen und ggf. beweisen, wer sein Vertragspartner ist, welche Leistungen sein Auftrag umfasst und welche Vergütung vereinbart worden ist. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt. |
Dieser Nachweis ist nicht erbracht, wenn sich der Vortrag darauf beschränkt,
- „Gespräche mit dem Bauherrn zur Übernahme der Bauleitung“ geführt zu haben, und
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