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HOAI 2013: Mindestsatzaufstockung auch bei Dauer-Kooperation
| Die gemeinsame Realisierung mehrerer, auch großer Bauvorhaben kann keinen Ausnahmefall, in dem die Unterschreitung der Mindestsätze ausnahmsweise zulässig wäre, begründen, wenn der Auftraggeber an diesen Projekten überwiegend nicht selbst, sondern in unterschiedlichen Konstellationen in Person seiner Gesellschafter, Rechtsvorgänger oder assoziierter Unternehmen beteiligt war. So lautet eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.01.2023, Az. 23 U 24/20, Abruf-Nr. 233838 ), auf die PBP demnächst noch etwas näher eingehen wird. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 2 | ID 49200348