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  • 04.01.2016 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Honorar-Bonusvereinbarung: Wirksamkeitsbedingung beachten

    | Trifft ein Mitarbeiter des Auftraggebers mit Ihnen eine Vereinbarung, dass Sie als Abgeltung für Zahlungsverzögerungen eine zehnprozentige Bonuszahlung erhalten, können Sie den Bonus nur verlangen, wenn der Auftraggeber wirksam (Bevollmächtigter Vertreter) vertreten wurde oder die Absprache nachträglich genehmigt. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.2.2015, Az. 5 U 46/14, Abruf-Nr. 146114 ). |